In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
1 - 5 / 15 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  @Info  20.02.2024 13:50 Uhr
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Wirst du dem Doliszit zur Einführung einer neuen Umfragekategorie "Klima und Umwelt" zustimmen??
Wir alle spüren - ob wir das nun wahrhaben wollen, ob wir uns über dessen Ursachen einig sind, oder nicht – dass sich das Weltklima im Wandel befindet.
Gletscher schmelzen in den Hochgebirgen, die Polkappen schmelzen ab mit der Folge eines stetig steigenden Meeresspiegels, die Abstände zwischen extremen Naturereignissen werden immer kürzer usw, usf.
Das alles bleibt nicht ohne Ausiwrkungen auf die Umwelt, insbesondere die Artenvielfalt ist zunehmend bedroht.

Wir wollen diesem Umstand dadurch Rechnung tragen, dass wir dieser existenziellen Frage für unseren Planeten eine eigene Umfragekategorie widmen.

Der Doliszittext wird folgendermaßen lauten:

####################
"Die Redax wird beauftragt, nach Annahme dieses Doliszits die Umfragekategorie "Klima und Umwelt" neu einzufügen."
####################

Die Diskussion dauert 7 Tage lang, also bis zum 27.02.2024.



 Ja, ich werde voraussichtlich zustimmen.53,3%  (16)
 Nein, ich werde voraussichtlich ablehnen.36,7%  (11)
 Ich habe mich noch nicht entschieden.10,0%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [51]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  profondo_GELOESCHT  18.02.2019 15:13 Uhr
[Mitgliederbefragung] Befürwortest Du eine Überarbeitung der Parteienrichtlinie oder soll alles so bleiben, wie es ist?
Nach einer entsprechenden Diskussion im KAF wollen wir mit Euch klären, ob und wenn ja in welcher Form die Parteienrichtlinie überarbeitet werden soll.

Die Diskussion kann hier verfolgt werden:
http://dol2day.coNein, e/index.php3?thread_id=296014&position=2221&ini_id=4242

Sofern sich hier mehrheitlich ein Änderungswunsch ergibt, werden wir über die Ausgestaltung des Doliszits im KAF weiter diskutieren.

Diese Mitgliederbefragung läuft sieben Tage endet am kommenden Montag, 25.02. um 16 Uhr.
 Nein, es soll alles so bleiben, wie es ist.60,0%  (18)
 Ja, ich bin für eine Anhebung der Mindestmitgliederzahl. 23,3%  (7)
 Ja, ich bin für ein Reset der Parteienlandschaft dol2days gemäß der Idee des Kanzlers in der KAF-Diskussion: Die Idee ist, alle Parteien zunächst aufzulösen. In einem zweiten Schritt Einrichtung von sechs oder sieben Initiativen, in die sich politisch ähnlich Gesinnte zusammenfinden sollen. Die Inis sind dann - unter dem Vorbehalt der GG-Konformität - völlig frei, eine neue Partei zu gründen. Idealerweise in einem vereinfachten Verfahren. 16,7%  (5)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [109]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  28.10.2013 14:21 Uhr
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Stimmst du der Bimbesreform zu?
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Bimbesökonomie wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:


A) Allgemeine Bestimmungen

1) Jeder Account hat ein Bimbes-Konto, von dem aus Überweisungen auf andere Bimbes-Konten möglich sind.

2) Bei einer Inaktivierung wird der Kontostand auf Null zurückgesetzt.

3) Die Regierung kann eine prozentuale Steuer auf Bimbeseinnahmen erheben, die wöchentlich erhoben wird. Es können minimal 0% und maximal 100% Steuer auf das Bimbes-Einkommen erhoben werden.

4) Neben einem einfachen Steuersatz für alle Doler kann auch eine progressive Besteuerung festgelegt werden. In diesem Fall können neben dem Grundsteuersatz weitere Steuersätze ab bestimmter Einkommenshöhen festgelegt werden, die jedoch für die nächsthöhere Einkommensstufe jeweils mindestens so hoch sein müssen wie für die vorangegangene Einkommensstufe.

5) Das Bimbeskonto des Regierungsaccounts @Info dient als Staatskasse. Sein vollständiger Transaktionsverlauf ist für jedes Mitglied einsehbar.

6) Zur Bezeichnung der Währung Bimbes wird im Folgenden das Kürzel B$ verwendet.


B) Steuerrichtlinie

1) Grundsätzliches

a) Als Einkommen gilt die Summe aller aktivitätsbezogenen Einnahmen eines Mitglieds.

b) Veranlagungszeitraum ist die Kalenderwoche.

c) Steuergelder werden automatisch eingezogen und der Staatskasse gutgeschrieben.

2) Einkommensteuer

a) Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das dem Einkommen gemäß Abschnitt 1) abzüglich eines Steuerfreibetrages von B$ 1000 entspricht.

b) Beträgt die Besteuerungsgrundlage gemäß Punkt a) B$ 0 (null) oder ist sie negativ, so fällt keine Steuer an.

c) Ein progressiver Steuertarif wird angewandt.

d) Der Eingangssteuersatz, der auf die 1. Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 5%.

e) Der Spitzensteuersatz, der auf die 9000. sowie jede folgende Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 45%.


C) Gebührenrichtlinie

0) Für die Wahrnehmung folgender virtueller Dienstleistungen erhebt das System jeweils eine Bimbesgebühr. Gebührengelder werden automatisch eingezogen und nicht anderweitig gutgeschrieben, sondern dem Kreislauf entzogen.

1) Regierung

a) Für den Versand einer Communityrundmail wird die Staatskasse mit einer Gebühr von B$ 10 pro Empfänger belastet. Als Empfänger gilt jeder während der jeweils letzten 28 Tage aktive Account, dem die Rundmail zugestellt wird.

2) Sonstiges

a) Bei Gründung einer Initiative fällt eine Kostenpauschale von B$ 5000 an.

b) Bei Änderung des Benutzernamens fällt eine Grundgebühr von B$ 5000 an. Wird der Benutzername binnen 30 Tagen seit seiner letzten Änderung modifiziert, so fällt eine Zusatzgebühr in Höhe der mit B$ 1000 multiplizierten Differenz aus 30 und der Anzahl seit der letzten Änderung vergangener Tage an.


D) Bonifikationsrichtlinie

1) Jury

a) Jedes Mitglied, das als Juror in einem Schiedsgerichtsverfahren auftritt, erhält nach erfolgter Abstimmung eine Aufwandspauschale in Höhe von B$ 500.

2) Regierung

a) Regierungsmitgliedern steht ein wöchentliches Gehalt zu. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem bekleideten Amt:

- Kanzler: B$ 5000
- Vizekanzler: B$ 4000
- Minister: B$ 4000
- Staatssekretär/Mitarbeiter: B$ 3000

b) Doppelte Bezüge sind ausgeschlossen. Bekleidet ein Regierungsmitglied mehrere Ämter, so steht ihm ein Gehalt entsprechend der ranghöchsten wahrgenommenen Funktion zu. Die Ranghöhe ergibt sich aus der absteigenden Reihenfolge der Auflistung gemäß Punkt a).

c) Gehälter werden nach Ablauf einer Amtswoche ausgezahlt. Als Amtswoche gilt eine Kalenderwoche, über deren vollständige Dauer ein Regierungsmitglied seine Funktion ausgeübt hat.

d) Jedes Regierungsmitglied kann zeitweise oder grundsätzlich auf sein Gehalt verzichten. Der Verzicht auf einen Teil des wöchentlichen Gehalts ist ausgeschlossen.

----------------

Diese Mitgliederbefragung ersetzt seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage bis zum 04.11.2013.
Das anschließende Doliszit dauert ebenfalls 7 Tage.
 Ja, ich werde dem Doliszitvorschlag voraussichtlich zustimmen.45,7%  (16)
 Nein, ich werde den Doliszitvorschlag voraussichtlich ablehnen.45,7%  (16)
 Ich habe mich noch nicht entschieden.8,6%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [76]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  23.10.2013 13:32 Uhr
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Stimmst du der Doliszitreform zu?
Der Leitfaden Meinungsdoliszite wird mit folgendem Inhalt neu angelegt:

------

A) Allgemeines

Meinungsdoliszite sind dol2day-interne Volksabstimmungen, bei deren Gegenstand es sich stets - und im Unterschied zu regulären Dolisziten - um ein politisches Thema handelt. Ein von den Mitgliedern mehrheitlich beschlossenes politisches Statement gilt als offizielle Stellungnahme der Community; entsprechend unterliegen Meinungsdoliszite einem distinkten Verfahren, das die politische Vielfalt berücksichtigt und im Folgenden vorgegeben ist.

Der parallele Ablauf mehrerer Meinungsdoliszite ist nicht zulässig.

Zur Teilnahme an Meinungsdoliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.

B) Initiative

Die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erfolgt in einer Communityrundmail. Sie enthält den Titel des Meinungsdoliszits, der dessen politischen Gegenstand zusammenfasst, eine ergänzende, ausformulierte Beschreibung des Themas, einen Link auf dieses Regelwerk sowie die Fristen gemäß Abschnitt C).

Die Initiative zu einem Meinungsdoliszit kann von der Regierung, der Redaktion, oder von mindestens vier Parteien gemeinsam ausgehen.

Die Regierung kann die Eröffnung eines Meinungsdoliszits erreichen, indem der Kanzler der Redaktion das entsprechende politische Thema vorschlägt.

Die Vertreter von mindestens vier Parteien können ein Meinungsdoliszit initiieren, indem sie sich auf ein politisches Thema einigen und in einer Initiative eine offene Abstimmung über die Einreichung des Themas eröffnen. Sobald aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für die Einreichung gestimmt haben, kann das gewählte Thema der Redaktion unter Angabe der initiierenden Parteien und mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung vorgeschlagen werden.

Hat die Redaktion keine Einwände, so entwirft sie Titel und Beschreibung in Rücksprache mit den Initiatoren und eröffnet das Meinungsdoliszit.

C) Ablauf

1) Teilnahmephase

Mit Eröffnung des Meinungsdoliszits per Rundmail beginnt eine zweiwöchige Phase, während derer sich jede Partei für eine Teilnahme entscheiden und gegebenenfalls einen Textbeitrag zum entsprechenden politischen Thema erarbeiten kann. Beiträge sind bis zum Ende der Teilnahmephase bei der Redaktion einzureichen.

Jede Partei, die der Redaktion binnen sieben Tagen nach Eröffnung ihre Teilnahme angezeigt hat, ohne bereits zwingend ihren Text eingereicht haben zu müssen, erhält das Recht, im Lauf der zweiten Woche der Teilnahmephase eine beliebige, thematisch mit dem Meinungsdoliszit verwandte Umfrage von der Redaktion hervorheben zu lassen.

2) Diskussions- und Abstimmungsphase

Nach Ende der Teilnahmephase prüft die Redaktion alle eingegangenen Beiträge. Texte, die aus weniger als 150 Wörtern bestehen oder mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder der Doliquette nicht vereinbar sind, scheiden aus. Jede Partei, deren Beitrag die Prüfung besteht, nimmt am Meinungsdoliszit teil.

Sofern mindestens zwei teilnehmende Parteien dazu bereit sind, beraumt die Redaktion in Rücksprache mit denselben einen Politikerchat an, in dessen Rahmen Vertreter der teilnehmenden Parteien - sowie gegebenenfalls zusätzlich eingeladene Chatgäste - den politischen Gegenstand des Meinungsdoliszits diskutieren und sich den Fragen der Community stellen können.

Im Anschluss an die Chatdiskussion eröffnet die Redaktion die einwöchige Abstimmung, die einem Präferenzwahlsystem unterliegt. Die Wahlordnung aus dem Leitfaden Wahlen findet sinngemäße Anwendung. Die Textbeiträge aller teilnehmenden Parteien sind prominent in einer Übersicht darzustellen. Die laufende Meinungsdoliszitabstimmung wird unter Einblendung des entsprechenden Titels prominent auf der Startseite verlinkt, ihr Beginn via Communityrundmail angekündigt.

Nach Beendigung der Abstimmung wird festgestellt, ob ein Beitrag als Sieger hervorgegangen ist. Dazu wird geprüft, ob der gemäß Präferenzwahlsystem siegreiche Beitrag zugleich - einschließlich der auf ihn in der letzten Runde entfallenden Folgepräferenzen - mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen - unter Berücksichtigung auch von verfallenen Stimmen und Enthaltungen - auf sich vereinigt hat. Ist dies der Fall, so gilt der siegreiche Beitrag als beschlossenes Communitystatement und wird an herausgehobener Stelle innerhalb dol2days sowie per Rundmail veröffentlicht. Erreicht der Beitrag nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so gelten alle Beiträge als abgelehnt.

Das Ergebnis der Abstimmung ist der Community per Rundmail bekannt zu geben.

Die Redaktion kann Aufgaben, die ihr nach diesem Regelwerk im Meinungsdoliszitprozess zukommen, an die Regierung delegieren.

------


Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Doliszite wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:


A) Was ist ein Doliszit?

Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung bei dol2day.

Doliszite können von der Regierung oder auch der Redaktion in der Kategorie "Doliszite" gestellt werden. Wenn Du kein Mitglied dieser Gruppe bist und trotzdem eine gute Idee hast, ist es Dir dennoch möglich, ein Doliszit zu initiieren. Weitere Informationen zu so genannten Basisdolisziten findest Du in Abschnitt B).

Folgende Projekte sind über ein Doliszit nicht erreichbar, weil sie jeweils eigenen Prozeduren unterliegen:

• offizielle Stellungnahmen der Community zu einem politischen Thema (siehe Leitfaden Meinungsdoliszite)
• Misstrauensvotum gegen den Kanzler (siehe Leitfaden Regierung)

Daneben gibt es auch unverbindliche Mitgliederbefragungen, die ebenfalls von der Regierung oder Redaktion mit offener Fragestellung gestartet werden können.

Der Inhalt eines Doliszits muss mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein und darf selbstredend nicht gegen deutsche Gesetze oder gegen die Doliquette verstoßen.

Zur Teilnahme an Doliszitabstimmungen ist das aktive Wahlrecht erforderlich.


B) Wie wird ein Doliszit initiiert?

1) Regierungsdoliszit

Die Regierung kann jederzeit beschließen, ein Doliszit durchzuführen. Dies kann nur durch die Redaktion gestoppt werden, die ein Vetorecht gegenüber jedem Doliszitantrag hat, ganz gleich, wer ihn eingebracht hat.

2) Basisdoliszit

Aber auch andere Gruppen als die Regierung können ein Doliszit beantragen. Wenn du also eine interessante Idee hast, aber nicht zur Regierung oder Redaktion gehörst, kannst du ein Doliszit initiieren - entweder mit Hilfe einer Unterstützergruppe oder in einem Parteienbündnis.

Ein Basisdoliszit wird in einer dafür gegründeten Initiative ausgearbeitet und letztlich beantragt. Bevor Du diese Initiative gründest, solltest Du Deine Idee der Redaktion vorlegen, denn nicht alles, was sich positiv für dol2day anhört, ist auch technisch umsetzbar.

Die Anforderungen

Je nachdem, ob ein Basisdoliszit durch eine Gruppe von Unterstützern oder durch Parteien beantragt werden soll, gelten bestimmte Mindestanforderungen:

• Deine Unterstützergruppe muss ausreichend stark sein, nämlich 10% der Teilnehmerzahl der letzten Kanzlerwahl. Bei der Berechnung der Gruppenstärke werden dann auch nur jene Doler gezählt, die tatsächlich im Moment des Doliszitantrags wahlberechtigt sind.

• Ein Parteienbündnis, das sich zwecks Durchführung eines Basisdoliszits zusammenfindet, muss aus mindestens drei verschiedenen Parteien bestehen, die zum Zeitpunkt des Doliszitantrags allesamt die Bedingungen der Parteienrichtlinie erfüllen.

Der Antrag

Um ein Basisdoliszit zu beantragen, ist in der Initiative eine offene Abstimmung über den konkreten, ausformulierten Doliszitvorschlag einzuleiten. Die Anforderungen an einen gültigen Doliszitantrag sind erfüllt, sobald:

• (im Fall einer Unterstützergruppe:) die notwendige Unterstützerzahl für den Doliszitvorschlag abgestimmt hat.

• (im Fall eines Parteienbündnisses:) aus jeder teilnehmenden Partei mindestens zwei Mitglieder, darunter jeweils mindestens ein zum Vorstand/Parteirat/Admin gewähltes, für den Doliszitvorschlag abgestimmt haben.

Sind die Anforderungen erfüllt, kannst Du das Basisdoliszit mit Verweis auf die stattgefundene Abstimmung offiziell bei der Redaktion beantragen.


C) Ablauf

Die Organisation, also der Versand von Rundmails und das Starten von Abstimmungen, obliegt im Fall eines Regierungsdoliszits der Regierung, andernfalls der Redaktion.

Diskussion und erste Rundmail

Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit einer Diskussion, die von den Initiatoren auf eine Dauer zwischen 3 und 14 Tagen anzulegen ist. Sie findet in einem gesonderten, hervorgehobenen Thread im zentralen Forum statt.

Auf die Diskussion wird mit einer Rundmail hingewiesen. Diese enthält:

• den kompletten Doliszittext
• einen Link zur Diskussion sowie
• die Termine der Diskussion und der anschließenden Abstimmung.

Handelt es sich um ein Basisdoliszit, so räumt die Regierung den Initiatoren zudem die Möglichkeit ein, in dieser Rundmail für ihren Vorschlag zu werben.

Sollte der Doliszittext bis 3 Tage vor Ende der Diskussion geändert werden, so bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen bestehen. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt geändert, so verlängert sich die Diskussion automatisch um drei Tage. In beiden Fällen wird gemäß obigen Anforderungen eine erneute Rundmail mit dem neuen Doliszittext ausgesandt. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.

Abstimmung und zweite Rundmail

Auf den Start des Doliszits wird durch eine erneute, obigen Anforderungen entsprechende und einen Link zur Doliszitabstimmung enthaltende Rundmail abermals explizit hingewiesen. Im Hintergrund der Fragestellung sind der vollständige Doliszittext sowie ein Link auf die stattgefundene Diskussion aufzuführen.

Die beiden Antwortmöglichkeiten lauten:

• "Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu"
• "Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab".

Das Doliszit dauert 7 Tage und ist angenommen, wenn die Mehrheit der Doliszitteilnehmer für den Antrag gestimmt hat. Ansonsten gilt der Vorschlag als abgewiesen.

Abschließende Rundmail und Folgen

Das Abstimmungsergebnis wird der Community ebenfalls per Rundmail zur Kenntnis gebracht.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, ist er mit Abschluss der Abstimmung gültig. Sollte dieser technische Änderungen von dol2day vorsehen, ist der Vorschlag erst dann gültig, wenn die technische Umsetzung erfolgt ist.

----------------

Diese Mitgliederbefragung ersetzt seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage bis zum 30.10.2013.
Das anschließende Doliszit dauert ebenfalls 7 Tage.
 Ja, ich werde dem Doliszitvorschlag voraussichtlich zustimmen.81,3%  (26)
 Nein, ich werde den Doliszitvorschlag voraussichtlich ablehnen.9,4%  (3)
 Ich habe mich noch nicht entschieden.9,4%  (3)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [11]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  14.10.2013 23:51 Uhr
[Mitgliederbefragung zu Doliszit] Stimmst du der Änderung des Wahlgesetzes zu?
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Wahlen wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:


A) Wahlrecht

1) Aktives Wahlrecht

An den Kanzlerwahlen kann jedes Mitglied teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:

• gültige Email-Adresse
• 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
• 3 Umfragen und 50 Meinungen

2) Passives Wahlrecht

Als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat kann jedes Mitglied aufgestellt werden, das das aktive Wahlrecht besitzt und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt:

• zwei Monate seit Anmeldung *
• gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer)

* Anmerkung: Diese Bedingung erstreckt sich auch auf Vorgängeraccounts derselben Person, sofern die Redaktion diese verifizieren kann.


B) Ablauf

1) Kandidatur

Eine Kandidatur besteht immer aus einem Kanzler- und einem Vizekanzlerkandidaten. Beide müssen die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllen.

Die Kanzlerkandidatur eines Parteimitglieds muss mindestens durch die eigene Partei unterstützt werden.

Die Kanzlerkandidatur eines parteilosen Kandidaten muss durch mindestens eine Partei unterstützt werden.

Jede Partei kann nur eine Kandidatur (Kanzler und Vize) unterstützen.

Jeder Doler kann in maximal einem Team als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat antreten.

2) Anmeldung der Kandidatur

Der Stichtag für die Anmeldung von Kanzlerkandidaturen ist der 20. des Vormonats der betreffenden Wahl. An diesem Tag überprüft die Redaktion, ob die Kandidaturen allen Regeln entsprechen.

Bei der Anmeldung muss angegeben werden:

• Kanzlerkandidat
• Vizekanzlerkandat
• unterstützende Partei(en)
• Name und Initiative des Wahlbündnisses

3) Rücktritt von der Kandidatur und Nachnominierungen

Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert/gelöscht, so scheidet er aus.

Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Die Nachnominierung eines Kanzlerkandidaten ist ausgeschlossen. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.

Scheidet ein Vizekanzlerkandidat aus, so kann das nominierende Bündnis bis spätestens 48 Stunden vor der Wahl einen neuen Vizekanzlerkandidaten nachnominieren, der die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllt. Erfolgt dies nicht oder scheidet ein Vizekanzlerkandidat nach Ablauf vorstehender Nachnominierungsfrist aus, so tritt der zugehörige Kanzlerkandidat ohne Vize an. Ist der Vize des siegreichen Kanzlerkandidaten vor Amtsübergabe ausgeschieden, so gelten für die Ernennung eines Vizekanzlers dieselben Regelungen des Leitfadens Regierung wie im Fall eines zurückgetretenen Vizekanzlers.

4) Wahltermin und Fristen

Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt.

Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.

Die Frist zur Nominierung endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.

Davon abweichende Termine und Fristen werden durch die Redaktion rechtzeitig bekanntgegeben.

5) Einsprüche und Redaktionsentscheidungen

Einsprüche gegen Kandidaturen müssen der Redaktion bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahl angezeigt werden.

Einsprüche gegen das Wahlergebnis müssen der Redaktion binnen 7 Tagen nach Ende der Wahl angezeigt werden.

Entscheidungen der Redaktion nach einem Einspruch über die Annahme von Kandidaturen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses sind bindend.


C) Wahlordnung

Auf dem Wahlzettel sind der Name des jeweiligen Kanzler- und des Vizekanzlerkandidaten aufgeführt.

1) Stimmabgabe

Die Kanzlerwahlen erfolgen nach dem Präferenzwahlsystem. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.

2) Stimmauswertung

Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.

3) Gleichstand bei Kandidaten

Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.

--------------------

Diese Mitgliederbefragung ersetzt seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage bis zum 21.10.2013.
Das anschließende Doliszit dauert ebenfalls 7 Tage.
 Ja, ich werde dem Doliszitvorschlag voraussichtlich zustimmen.59,1%  (26)
 Nein, ich werde den Doliszitvorschlag voraussichtlich ablehnen.27,3%  (12)
 Ich habe mich noch nicht entschieden.13,6%  (6)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [64]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
1 - 5 / 15 Abstimmungen+5Ende