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Fragenübersicht EuGH verurteilt Polen zu Eine-Millionen-Euro-Strafe pro Tag. - Was sagst du dazu?
1 - 13 / 13 Meinungen
27.10.2021 14:20 Uhr
Na, das wird den Polen sicher so richtig Lust auf mehr EU machen.
27.10.2021 14:22 Uhr
Zitat:
Na, das wird den Polen sicher so richtig Lust auf mehr EU machen.


Dann soll die sich doch verPISsen. Nur schade um die Polen die nicht die PIS wählen!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.10.2021 14:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.10.2021 14:26 Uhr
Zitat:
Na, das wird den Polen sicher so richtig Lust auf mehr EU machen.
Naja, das Konzept, dass jeder machen darf, was er will, damit er nicht verärgert wird, wird dauerhaft auch nicht funktionieren.

Merkel hat das kürzlich sehr treffend gesagt: Polen und auch Ungarn sollten sich überlegen und dann auch sagen, was die EU für sie ist, was sie von der EU erwarten und was sie für die EU tun möchten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.10.2021 14:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.10.2021 14:30 Uhr
Zitat:
Dann soll die sich doch verPISsen.


Warst du nicht einer von denen, die der AfD einen Posten im Bundestagspräsidium vorenthalten wollen, weil die AfD zu niveaulos ist? Demnach hätte ich eine passende RL-Partei für dich gefunden.
27.10.2021 14:36 Uhr
Zitat:
Zitat:
Dann soll die sich doch verPISsen.


Warst du nicht einer von denen, die der AfD einen Posten im Bundestagspräsidium vorenthalten wollen, weil die AfD zu niveaulos ist? Demnach hätte ich eine passende RL-Partei für dich gefunden.


Nicht weil die Niveaulos sind sondern weil ich Faschisten ungern im Bundestagspräsidium vertreten sehe. Und zu meiner Äußerung mit der PIS, das bot sich einfach als Wortspiel an auch wenn es etwas unter meinem normalen Niveau ist, zugegeben.
27.10.2021 15:05 Uhr
Ich fände es toll, wenn Polen in der EU bliebe. Die vollständige Nichtanerkennung des EuGH macht das aber im Grunde unmöglich.

Bevor wer klugscheisst: Nein, das BVerfG stellte nicht dasselbe fest. Ultra vires ist das genaue Gegenteil.
27.10.2021 15:17 Uhr
Ein weiterer Riss im Fundament des Völkergefängnisses. Bald wird das Monstrum kollabieren. Ich bin amüsiert.
27.10.2021 20:14 Uhr
Klingt viel. Ist es nicht. Polen müsste diese Strafe etwa 30 Jahre lang zahlen, um die Elbphilharmonie zu finanzieren.
27.10.2021 21:27 Uhr
Ich sage dasselbe, was die meisten politisch denkenden Polen sagen: Na endlich. Die PiS-Regierung hat von Anfang an die Justiz in Polen auseinandergenommen, um sich straffrei am Steuergeld zu bedienen. Im Juli hat der EuGH entschieden, dass die politisch besetzte Disziplinarkammer nicht weiterarbeiten soll. Premierminister Morawiecki hat auch die Abschaffung der Kammer angekündigt, aber passiert ist bis heute nichts.

Es gab in Polen immer wieder Proteste, aber nicht viele Menschen haben mit der Justiz zu tun oder verstehen, wie wichtig eine unabhängige Justiz ist. Zudem wird it Staatsmedien verbreitet, daß es um Reformen geht, die das Funktionieren der Justiz verbessern sollen. Kurzum, es sind keine Millionen auf den Straßen, das ist nicht genug Druck, um die Regierung zum Handeln zu zwingen. Finanzieller Druck seitens der EU bewirkt hier hoffentlich mehr.
28.10.2021 10:53 Uhr
Die Gewaltenteilung ist wesentlich für einen demokratischen Staat. Hier hat die EU tatsächlich keinen Spielraum.

Der Einwand, dass die Gewaltenteilung in anderen EU-Staaten nicht zu 100% funktioniert, mag zwar richtig sein, kann aber nicht den Vorwand liefern, selbst auf diese zu verzichten.

Wenn Polen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ablehnt und die EU-Gerichtsbarkeit nicht anerkennt, erfüllt Polen übrigens nicht die Kriterien, um Vollmitglied der EU werden zu können. Polen hat eigentlich nur die Wahl, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verankern, oder aus der EU auszutreten.
28.10.2021 11:38 Uhr
Zitat:
Die Gewaltenteilung ist wesentlich für einen demokratischen Staat. Hier hat die EU tatsächlich keinen Spielraum.


Die Frage ist doch, ob das EU-Verständnis von Gewaltenteilung die einzig legitime ist und ob es die besten Ergebnisse liefert.

Gänzlich getrennt voneinander, wie in der Theorie erwünscht, agieren die Staatsgewalten nirgendwo und können sie gar nicht. Der Theorie nach dürften z. B. Regierungsmitglieder, also der Exekutive, nicht Mitglied des Parlaments, also der Legislative sein. Ist aber Usus und stört auch nicht weiter.

Wenn Judikative Befugnisse wahrnimmt, die eigentlich der Legislative zustehen - also Grundsatzurteile spricht, die Gesetzeswirkung haben - ist das wohl kein Problem. Umgekehrt aber ein Drama?

Ich sehe nicht, warum es schlimm sein sollte wenn die Gewalten sich gegenseitig kontrollieren sollten. Das würde eben auch erfordern, dass Exekutive und Legislative eine Möglichkeit haben, der Judikative auf die Finger zu hauen, wenn sie sich unvorteilhaft entwickelt. Also genau so, wie es in Polen jetzt implementiert wurde.

29.10.2021 11:42 Uhr
Zitat:
Die Frage ist doch, ob das EU-Verständnis von Gewaltenteilung die einzig legitime ist und ob es die besten Ergebnisse liefert.


Das ist ja zum einen nicht nur das EU-Verständnis sondern auch das Rechtsverständnis der meisten in der EU organisierten Staaten. Gegenseitige Kontrolle gibt es in Deutschland auch, streng lineare Weisungsrechte in die Richterschaft aber nicht, jedoch (leider) teilweise in die Staatsanwaltschaften hinein.

Letztlich geht es hier aber auch nicht um ein Verständnis, sondern um die EU-Verträge. Deren Geltungsbereich ist Polen nachträglich unter vollem Wissen beigetreten, dass es in der Auslegung des Europarechts die letztinstanzliche Zuständigkeit von EuG und EuGH gibt.

Polen wie auch alle anderen Mitgliedsstaaten müssen sich überlegen, ob sie diese grundsätzliche Entscheidung weiter mittragen wollen. Wollen sie es nicht, wäre ein rascher und deutlicher Abschied richtig.

29.10.2021 13:51 Uhr
@BerndStromberg

Zitat:
Gegenseitige Kontrolle gibt es in Deutschland auch


Und welche Möglichkeiten haben Legislative oder Exekutive denn, Fehler der Judikative anzufechten?

Zitat:
streng lineare Weisungsrechte in die Richterschaft aber nicht


Hat in Polen aber auch weder Regierung noch Parlament. Lediglich Mitsprache in der Personalfrage über diesen "Landesjustizrat (KRS)". Man wird kaum davon ausgehen müssen, dass von diesem unter Mitsprache des Parlaments berufene Richter automatisch Nutten der Regierung sind.

Das Recht des Justizministers, Richter in den Ruhestand zu versetzen, ist auch nicht absolut und kann umgangen werden, indem dieser sich erneut bestätigen lässt (*).

Und die Weisungsrechte an die Staatsanwaltschaften haben wir hier auch wie Du schon angemerkt hast, das sollte man aus dem Kritikpaket besser rauslassen.


Alles in allem keine unausgewogene Sache, so meine bisherige ketzerische Einschätzung.

Zitat:
Letztlich geht es hier aber auch nicht um ein Verständnis, sondern um die EU-Verträge. Deren Geltungsbereich ist Polen nachträglich unter vollem Wissen beigetreten, dass es in der Auslegung des Europarechts die letztinstanzliche Zuständigkeit von EuG und EuGH gibt.


Verträge kann man auch nachverhandeln. Das wird für Polen ohne Alliierte schwer. Vielleicht finden sie welche. Ich selbst wäre bereit, aber ich würde wohl nicht viel nützen.



(*) vgl. https://www.kas.de/de/web/polen/laenderberichte/detail/-/content/das-ende-der-gewaltenteilung-zur-justizreform-in-polen:
Zitat:
Der dritte und vielleicht implikationsreichste Gesetzentwurf betrifft das Oberste Gericht: nach Inkrafttreten bekäme Justizminister Zbigniew Ziobro das Recht, sämtliche der etwa hundert Richter in den Ruhestand zu schicken (Art. 87) – es sei denn, sie werden im Amt bestätigt. Die Entscheidung hierüber träfe er allerdings nicht mehr alleine, wie im ersten Entwurf vorgesehen, sondern mit Zustimmung des Staatspräsidenten und unter Einbeziehung des KRS – auch dies eine Forderung von Andrzej Duda, die berücksichtigt wurde.
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