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Ist die AfD nun endlich fällig für ein Verbot? |
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07.11.2023 20:47 Uhr |
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Das gekippte NPD-Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht u.a. mit der mangelnden Bedeutung der Partei begründet. Davon kann im Fall der AfD nicht mehr die Rede sein. |
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07.11.2023 20:56 Uhr |
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Ja, natürlich. Es zeichnet eine jede lupenreine Demokratie aus, daß sich sich gegen die Opposition mit Diffamierungen und Verboten zur Wehr setzt.
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07.11.2023 20:59 Uhr |
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Honecker wäre stolz. |
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07.11.2023 21:02 Uhr |
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Es wäre jedenfalls blauäugig, sehenden Auges ein zweites Mal ins Verderben zu rennen.
Deswegen muss die AfD so schnell wie möglich zerschlagen werden! |
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07.11.2023 21:02 Uhr |
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Immerhin ist es jetzt das zweite Bundesland, in dem die Partei als Ganzes von VS beobachtet wird. |
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07.11.2023 21:19 Uhr |
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Verbote zerschlagen nur die Leitungsstrukturen der Partei, aber nicht die Anhängerschaft. Deshalb ist es außer der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nötig, durch einen Politikwechsel dieser blau-braunen Partei die Anhängerschaft zu dezimieren.
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07.11.2023 22:10 Uhr |
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Zitat:Zitat:Immerhin ist es jetzt das zweite Bundesland, in dem die Partei als Ganzes von VS beobachtet wird.
Politisch motivierte Gefälligkeitsgutachten. Schließlich stehen demnächst Wahlen an.
In Sachsen-Anhalt wird demnächst nicht gewählt. |
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07.11.2023 22:23 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:Immerhin ist es jetzt das zweite Bundesland, in dem die Partei als Ganzes von VS beobachtet wird.
Politisch motivierte Gefälligkeitsgutachten. Schließlich stehen demnächst Wahlen an.
In Sachsen-Anhalt wird demnächst nicht gewählt.
Stimmt, mein Fehler. Macht den Sachverhalt jedoch kein Stück besser. |
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08.11.2023 08:20 Uhr |
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Na sicher ist die AfD verbotsfällig. |
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08.11.2023 08:58 Uhr |
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Ich sehe das Verbot von extremistischen Vereinigungen immer differenziert. Natürlich muss eine wehrhafte Demokratie gegen die vorgehen, die sie abschaffen wollen, völlig klar.
Andererseits bietet die Legalität solcher Gruppen insbesondere den staatlichen Stellen enorme Vorteile: Einfacher kann man diese Leute auf einen organisierten Haufen nicht haben, was die Überwachung von Extremisten massiv vereinfacht. Für eine Parteimitgliedschaft müssen die Leute ihre RL-Daten preisgeben, i.d.R. bis hin zu E-Mail, Telefon und Bankverbindung. Leichter kann man es einem Nachrichtendienst nun wirklich nicht machen ;) |
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08.11.2023 10:03 Uhr |
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Zitat:Das gekippte NPD-Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht u.a. mit der mangelnden Bedeutung der Partei begründet. Davon kann im Fall der AfD nicht mehr die Rede sein.
Nicht unter anderem, sondern ausschließlich. Es ging um die fehlende Potentialität, also die mangelnde Fähigkeit der NPD, ihre - verfassungsgerichtlich festgestellten - verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Dieses neue Tatbestandsmerkmal im Verbotsverfahren war zugleich die Umsetzung entsprechender EGMR-Judikate.
Zitat:Andererseits bietet die Legalität solcher Gruppen insbesondere den staatlichen Stellen enorme Vorteile: Einfacher kann man diese Leute auf einen organisierten Haufen nicht haben, was die Überwachung von Extremisten massiv vereinfacht. Für eine Parteimitgliedschaft müssen die Leute ihre RL-Daten preisgeben, i.d.R. bis hin zu E-Mail, Telefon und Bankverbindung. Leichter kann man es einem Nachrichtendienst nun wirklich nicht machen ;)
Im Umkehrschluss würde eine so große Vereinigung aber massiv staatlich finanziert und hätte auf diesem Weg die Mittel, sich systematisch auszubreiten. Es ist ja durchaus das Ziel radikaler Parteien, über den politischen Raum hinaus an Macht zu gewinnen, um den politischen Raum selbst auf diese Weise besser beherrschen zu können. |
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08.11.2023 10:50 Uhr |
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Ich bin gegen Parteiverbote. Im Gegenteil, seit ich politisch denke, fordere ich die Aufhebung des Verbots der KPD. |
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08.11.2023 11:06 Uhr |
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Nein, natürlich nicht. Die Forderung zeigt aber wie sehr den Herrschenden der Arsch auf Grundeis geht. Und zwar nicht, weil tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie besteht, sondern weil man seine hart erschleimten Pfründe schwinden sieht. |
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08.11.2023 11:55 Uhr |
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Zitat:Zitat:Das gekippte NPD-Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht u.a. mit der mangelnden Bedeutung der Partei begründet. Davon kann im Fall der AfD nicht mehr die Rede sein.
Nicht unter anderem, sondern ausschließlich. Es ging um die fehlende Potentialität, also die mangelnde Fähigkeit der NPD, ihre - verfassungsgerichtlich festgestellten - verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Dieses neue Tatbestandsmerkmal im Verbotsverfahren war zugleich die Umsetzung entsprechender EGMR-Judikate.
Ein bißchen komplizierter war es dann doch. Es ging in allen Verfahrensanläufen auch darum, was der Partei, und was einzelnen Personen zuzuordnen ist.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.11.2023 11:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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08.11.2023 12:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Andererseits bietet die Legalität solcher Gruppen insbesondere den staatlichen Stellen enorme Vorteile: Einfacher kann man diese Leute auf einen organisierten Haufen nicht haben, was die Überwachung von Extremisten massiv vereinfacht. Für eine Parteimitgliedschaft müssen die Leute ihre RL-Daten preisgeben, i.d.R. bis hin zu E-Mail, Telefon und Bankverbindung. Leichter kann man es einem Nachrichtendienst nun wirklich nicht machen ;)
Im Umkehrschluss würde eine so große Vereinigung aber massiv staatlich finanziert und hätte auf diesem Weg die Mittel, sich systematisch auszubreiten. Es ist ja durchaus das Ziel radikaler Parteien, über den politischen Raum hinaus an Macht zu gewinnen, um den politischen Raum selbst auf diese Weise besser beherrschen zu können.
Das ist alles unnützes Geschwurbel, weil es am Thema vorbei geht. Die Bundesregierung muss endlich bessere Sachpolitik im Einklang mit den Wahlversprechen und den berechtigten Interessen der Menschen machen.
Zum großen Erfolg von Parteiverboten, wenn eine größere Anzahl von Wählerinnen und Wählern betroffen ist, kann man sich die Entwicklung der SPD während und nach ihrem Verbot im 19. Jahrhundert ansehen. Das Verbot war das beste Konjunkturprogramm für diese Partei. |
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