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Fragenübersicht Eine neue sächsische Regelung sieht vor, dass alle Wege, die bis 2023 nicht in ein Straßenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind, nicht mehr als öffentlich gelten. Siehst Du das - wie die Partei die LINKE - als Gefahr an?
1 - 4 / 4 Meinungen
24.06.2021 20:59 Uhr
10000 km in Sachsen?
Es fällt mir schwer das zu glauben.
24.06.2021 21:05 Uhr
Ich bin ein Freund des Grundgesetzes.

Art. 14 Abs. 2:

Zitat:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.


Ich denke, das spricht sehr für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Warum das nun plötzlich geändert werden soll, erschließt sich mir nicht. Insbesondere die kurzen Fristen scheinen ein Problem zu sein.
24.06.2021 21:08 Uhr
Nein. Es ist durchaus sinnvoll abzugleichen, was tatsächlich noch genutzt wird oder seit 200 Jahren nur noch im Register geführt wird. Ähnliche Regelungen gibt es z.B. beim Wegerecht in den Alpen.
24.06.2021 21:26 Uhr
Zitat:
oder seit 200 Jahren nur noch im Register geführt wird


Wie ich es verstehe geht es im Gegenteil um Wege, die nicht im Register sind.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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