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Fragenübersicht Gewalttätigen Ehemann getötet - Franzosen fordern Freispruch für Mörderin. Würdest Du auch für Freispruch plädieren?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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23.06.2021 11:26 Uhr
Warum sollte ich Freispruch für jemanden fordern, der jemanden per Genickschuss tötet? Da merkt man mal wieder, dass es gut ist, wenn Gerichte und nicht die Stammtische Urteile fällen. Natürlich sind die Umstände bei der Verurteilung zu berücksichtigen, aber Selbstjustiz ist aus gutem Grund nicht Teil der Strafvollstreckung.
23.06.2021 11:34 Uhr

Nein!
23.06.2021 12:04 Uhr
Ich sehe es als Notwehr an. Also ja.
23.06.2021 12:12 Uhr
Na gut, Mord ist halt mal verboten. Aber um den war es ja wohl wirklich nicht schade, da könnte man schon mal Fünfe gerade sein lassen.
23.06.2021 12:16 Uhr
Zitat:
Valérie Bacot war erst 12 Jahre alt, als sie ihren Peiniger traf. Daniel war ihr Stiefvater, der Liebhaber ihrer Mutter. Jeden Abend, als sie von der Schule zurückkam, vergewaltigte er sie. Im Dorf von La Clayette in Saône-et-Loire vermutete es jeder. Aber niemand hat etwas gesagt.

Angezeigt von einem Familienmitglied, wurde Daniel 1995 inhaftiert und zu 4 Jahren Haft verurteilt. Während der Haftstrafe wurde Valérie von ihrer Mutter dazu genötigt, ihren Peiniger im Gefängnis zu besuchen. Nach nur zweieinhalb Jahren kehrte er zur Mutter von Valérie zurück, als wäre nichts gewesen. Valéries Leidensweg begann von neuem. Die Teenagerin wurde im Alter von 17 Jahren von Daniel schwanger. Um einen Skandal zu vermeiden, warf Valéries Mutter die eigene Tochter aus dem Haus. Völlig allein gelassen, ohne finanzielle Mittel, fällt Valérie in die Hände des 25 Jahre älteren Daniel. Alle missbilligten es, aber niemand tat etwas, um ihr zu helfen.

Valérie lebte fast 20 Jahre lang in völliger Isolation. Sie wird von Daniel schwanger und bekommt vier Kinder. Schließlich heiratet er sie. Sie darf nicht ausgehen, muss jeden seiner Befehle befolgen, um Vergeltung von ihm zu vermeiden. Er schlägt sie, vergewaltigt sie, demütigt sie, beleidigt sie, prostituiert sie - während all dieser Jahre ist sie ständig in Gefahr. Valerie und ihre Kinder versuchten zweimal, die Polizei zu alarmieren, wurden aber nie gehört. Alle wussten es, aber niemand griff ein.

Am 13. März 2016 tötete sie ihn, damit er sie nicht tötet - mit der gleichen Waffe, mit der er sie immer bedrohte. Valérie war zu dem Zeitpunkt 36 Jahre alt, Daniel älter als 60. Daraufhin geriet sie in Panik und versteckte seine Leiche im Wald. 2017 wurde sie verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Angeklagt wegen Mordes, droht ihr eine lebenslange Haftstrafe.

Inzwischen wurde sie nach einem Jahr Haft auf Bewährung entlassen und kümmert sich weiterhin um ihre Kinder. Ihr Prozess wird vom 21. bis 25. Juni 2021 vor dem Landgericht von Chalon-sur-Saône stattfinden.

Selbst wenn sie einen Mord begangen hat, indem sie ihren Peiniger getötet hat, und in Anbetracht der fünfundzwanzig Jahre des Leidens, die sie in der allgemeinen Gleichgültigkeit ertragen hat, ist es ihre Freiheit, die wir fordern.

Wir müssen über sie sprechen, ihre Geschichte erzählen, sie nicht ihrem Schicksal überlassen. Für sie, wie für all die vielen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, haben wir zu lange gewartet - es ist Zeit, nicht länger wegzuschauen...


https://t1p.de/45s8
23.06.2021 12:36 Uhr
Vergewaltigung in der Ehe war nach Auffassung verschiedener Vertreter von CDU/CSU keine Straftat.

Insofern wäre diese Frau als Mörderin zu bestrafen. Denn sie hat sich ja gegen nichts Rechtswidriges gewehrt.

Es liegt auf der Hand, dass sowas absurd ist. Die Frau sollte freigesprochen werden.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.06.2021 12:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.06.2021 12:55 Uhr
Zitat:
Vergewaltigung in der Ehe war nach Auffassung verschiedener Vertreter von CDU/CSU keine Straftat.

Insofern wäre diese Frau als Mörderin zu bestrafen. Denn sie hat sich ja gegen nichts Rechtswidriges gewehrt.

Es liegt auf der Hand, dass sowas absurd ist. Die Frau sollte freigesprochen werden.


Auch bei dieser merkwürdigen Aussage bleibt dann noch "zur Prostitution gezwungen".
23.06.2021 12:56 Uhr
Auch in Frankreich kann man sich an die Polizei wenden, auch in Frankreich gibt es Frauenhäuser.

Der Mann wird nicht 24/7 bei ihr gewesen sein.

Von daher verstehe ich zwar ihre Mordgelüste, Unrecht bleibt es aber trotzdem.
23.06.2021 13:02 Uhr
Zitat:
Auch in Frankreich kann man sich an die Polizei wenden


Offenbar nicht.

Zitat:
Valerie und ihre Kinder versuchten zweimal, die Polizei zu alarmieren, wurden aber nie gehört.
23.06.2021 13:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Auch in Frankreich kann man sich an die Polizei wenden


Offenbar nicht.

Zitat:
Valerie und ihre Kinder versuchten zweimal, die Polizei zu alarmieren, wurden aber nie gehört.


Das ist, für mich, unglaubwürdig.
Man findet einen Weg wenn man will. Eine Waffe hat sie ja auch gefunden.
23.06.2021 13:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch in Frankreich kann man sich an die Polizei wenden


Offenbar nicht.

Zitat:
Valerie und ihre Kinder versuchten zweimal, die Polizei zu alarmieren, wurden aber nie gehört.


Das ist, für mich, unglaubwürdig.
Man findet einen Weg wenn man will. Eine Waffe hat sie ja auch gefunden.


Die Kampusch hat auch nur jahrelang im Keller gehockt, weil sie es da so gemütlich fand und es immerhin kostenloses Essen gab.
Sie hätte jederzeit zur Tür hinaus spazieren können.
23.06.2021 14:36 Uhr
Natürlich nicht. Aber erschreckend, wie viele Vollidioten es gibt, die ein Recht auf Selbstjustiz befürworten.
23.06.2021 14:55 Uhr
Vor Jahren habe ich von einem Fall in Deutschland gehört, wo eine Frau wegen einer ähnlichen Tat entweder vollständig freigesprochen oder ganz geringfügig bestraft wurde. Da wurde auch so ein Wort wie "Haustyrannenmord" erwähnt, ich habe es momentan leider nicht mehr genau gegenwärtig, müsste recherchieren, vielleicht weiß da ratio legis aus dem Kopf mehr. Und dann bleibt die Frage, wie die Rechtslage in Frankreich ist.
23.06.2021 15:32 Uhr
Zitat:
Da wurde auch so ein Wort wie "Haustyrannenmord" erwähnt



Wikipedia says:

Der Haustyrannen-Fall des BGH zählt in der Rechtswissenschaft zu einem der bekanntesten Fallbeispiele.

Nach den Feststellungen des Tatgerichts wurde die Angeklagte über einen langen Zeitraum immer wieder Opfer schwerer körperlicher Misshandlungen und Demütigungen durch ihren Ehemann. Mit der Zeit richtete sich die Gewalt auch zunehmend gegen die gemeinsamen Töchter. Der Ehemann der Angeklagten, das spätere Tatopfer, hatte ihr zudem gedroht, dass er sie finden werde, auch wenn sie vor ihm in ein Frauenhaus o. Ä. flüchte. Daher kam für die Angeklagte auch nicht die Trennung vom Ehemann als Lösung in Betracht. In der Angeklagten reifte daher der Entschluss heran, dass der einzige Ausweg die Tötung des Ehemannes sei.

Als sie eines Morgens beim Aufräumen zufällig den Revolver des Ehemannes fand, setzte sie den Entschluss sodann in die Tat um und erschoss den schlafenden Ehemann.

Nach deutschem Recht ist die Tat selbst bei jahrelangen Misshandlungen nicht durch Notwehr im Sinne des § 32 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt. Es mangelt an der Gegenwärtigkeit eines Angriffs. Auch scheitert nach herrschender Meinung ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB daran, dass das Rechtsgut Leben einer Abwägung nicht zugänglich ist. Eine Entschuldigung nach § 35 StGB wird häufig mit der Begründung versagt, dass die Tat im Sinne dieser Vorschrift anders abwendbar war, beispielsweise durch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe.
23.06.2021 15:34 Uhr
McOnline,

ja, der Artikel geht aber noch weiter. Ich habe den aber auch nur überflogen.
23.06.2021 15:45 Uhr
Der Haustyrannenmord ist der Musterfall für die Diskussionen um eine Reform der Mordmerkmale. Denn nach deutschem Strafrecht steht in derartigen Fällen ein Mord in Rede, wenn der Ehepartner im Moment seiner Tötung arg- und wehrlos ist, obwohl er dies über eine längere Strecke eigentlich nicht sein kann, weil er wegen seines Verhaltens generell irgendwann mal mit einem Akt des Widerstandes rechnen muss.

DAS ist aber etwas was der Gesetzgeber zu klären hat und nicht ein Gericht. Nach dem was wir hier lesen dürfen stellt sich die Tat für mich wie ein vorsätzlicher Totschlag, mindestens, dar, wobei es grundsätzlich sinnlos ist, sowas aus der Ferne zu sagen.

Wenn man das Ganze zu einem Totschlag „runterkriegt“, gibt es bei der Strafzumessung diverse Möglichikeiten zur Milderung und in der Strafvollstreckung dann später ebenfalls.

23.06.2021 16:01 Uhr
Dazu reicht kein so kleiner Artikel um das beurteilen zu können, aber in Fällen von häuslicher Gewalt, die regelmäßig stattfindet oder das Leben der Frau oder ihrer Kinder gefährdet, ist das eine Form der Notwehr.
23.06.2021 16:14 Uhr
Ein Freispruch kann nicht sein trotz dieses emotional hoch aufgeladenen Aufrufs.

Einiges bleibt auch unklar in diesem ganzen Geschehen.

Ich wünsche dieser Frau verständnisvolle und milde Richter, die in dieser jahrzehntelangen Marter eines Menschen und sich dadurch entwickelnder psychophysischen Einschränkungen zu einer Entscheidung kommen, die eher einer Unterbringung in einer geschützten Wohngemeinschaft entspricht.
23.06.2021 17:34 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Auch in Frankreich kann man sich an die Polizei wenden


Offenbar nicht.

Zitat:
Valerie und ihre Kinder versuchten zweimal, die Polizei zu alarmieren, wurden aber nie gehört.


Das ist, für mich, unglaubwürdig.
Man findet einen Weg wenn man will. Eine Waffe hat sie ja auch gefunden.


Die Kampusch hat auch nur jahrelang im Keller gehockt, weil sie es da so gemütlich fand und es immerhin kostenloses Essen gab.
Sie hätte jederzeit zur Tür hinaus spazieren können.


Von außen betrachtet ist das richtig. Aber sie war ein Kind als sie in diese Situation kam. Das werte ich grundsätzlich anders als die Reaktion einer Erwachsenen.
23.06.2021 18:21 Uhr
Zitat:
Eine Entschuldigung nach § 35 StGB wird häufig mit der Begründung versagt, dass die Tat im Sinne dieser Vorschrift anders abwendbar war, beispielsweise durch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe.


Haha, köstlicher Witz.

Zwar ist das die deutsche Rechtslage und der Fall war in Frankreich, aber nehmen wir mal an die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dort ähnlich: die Institutionen, die staatliche Hilfe hätten leisten müssen, haben hier so eklatant versagt, dass es eine Unverschämtheit ist, dass staatliche Institutionen sich jetzt heraus nehmen über diese Frau zu richten.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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