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Fragenübersicht Sollte eine Auslieferung von Ali B., dem mutmaßlichen Mörder der 14jährigen Susanna, nicht möglich sein, kann von deutscher Seite aus keine Strafverfolgung im Irak veranlasst werden. Wie fändest Du es, wenn er infolge dessen straffrei bliebe?
1 - 9 / 9 Meinungen
08.06.2018 22:40 Uhr
Er ist im Irak genau so ein Mörder wie in Deutschland. Egal, wo er sich aufhält. Er ist und bleibt ein Mörder und muss seiner gerechten Strafe zugeführt werden.
08.06.2018 22:42 Uhr
Kein Mörder darf seiner gerechten Strafe entkommen.
08.06.2018 23:11 Uhr
Impliziert diese Frage, dass irgendwer das Davonkommen eines Mörder willkommen hieße?
09.06.2018 00:29 Uhr
Irgendwie fehlt die Verbindung zwischen Fragestellung und Hintergrund. Wenn er nicht ausgeliefert wird, kann kein deutsches Gericht eine Strafe durchsetzen, aber ich würde davon abraten ihn wieder ins Land zu holen, damit hat man bei Staaten wie dem Irak keine guten Erfahrungen gemacht und wird ihn nicht mehr los.
09.06.2018 08:51 Uhr
Zitat:
aber ich würde davon abraten ihn wieder ins Land zu holen, damit hat man bei Staaten wie dem Irak keine guten Erfahrungen gemacht und wird ihn nicht mehr los.


Dann würde er mit einiger Wahrscheinlichkeit straffrei ausgehen.

Von deutscher Seite könnte keine Anklage angestrebt werden, da die in einem Todesurteil enden könnte, und ob die irakische Seite das aus eigenem Interesse veranlassen würde ist zweifelhaft. Zumal dann die deutsche Staatsanwaltschaft wohl nicht mal Beweise übermitteln würde.
09.06.2018 16:06 Uhr
Zitat:
Er ist im Irak genau so ein Mörder wie in Deutschland. Egal, wo er sich aufhält. Er ist und bleibt ein Mörder und muss seiner gerechten Strafe zugeführt werden.


Ein Antrag auf Strafdurchsetzung aus Deutschland scheiterte daran, daß gegen einen Mörder im Irak die Todesstrafe verhängt werden könnte.

Aus diesem Grund würde z.B. ein einschlägig tätig gewordener in Deutschland aufhältiger Iraker auch nicht ausgeliefert, selbst wenn es ein entsprechendes Abkommen gäbe.
09.06.2018 16:07 Uhr
Könnte ich unter der Voraussetzung mit leben, daß weder der Täter noch einer seiner Angehörigen je wieder mach Deutschland einreisen (dürften).


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.06.2018 16:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen
09.06.2018 16:08 Uhr
Zitat:
Kein Mörder darf seiner gerechten Strafe entkommen.


Zitat:
Er ist im Irak genau so ein Mörder wie in Deutschland. Egal, wo er sich aufhält. Er ist und bleibt ein Mörder und muss seiner gerechten Strafe zugeführt werden.


Phrasenschwein.
10.06.2018 00:42 Uhr
Der mutmaßliche Täter ist wieder in Deutschland; man darf annehmen, daß seine Familie bald folgen wird. Ihre Duldung ist ja nicht erloschen und der arme Junge braucht schon wegen des anstehenden schweren Prozesses und der schlimmen Haftbedingungen in Deutschland dringend die Unterstützung seiner Familie. Da er zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat unter 21 Jahre alt war und zudem als Flüchtling sicher traumatisiert, muß sein Fall zwingend nach Jugendstrafrecht verhandelt werden.

Wegen seiner kultur- und fluchtbedingt höheren Haftempfindlichkeit kann er sicher mit einem milden Urteil rechnen.

In wenigen Wochen kräht ohnehin kein öffentlicher Hahn mehr nach diesem bedauerlichen Einzelfall, der auch durch jeden Deutschen hätte passieren können und jeden Tag passiert.

Wozu also die Aufregung? Für die wahrscheinlich zuständige Jugendkammer des Landgerichts ein Fall wie jeder andere. Routine halt.
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