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Fragenübersicht Findest du Urlaubsreisen von Flüchtlingen, Subsidiär Schutzbedürftigen und Personen mit Abschiebestopp in ihr Heimatland in Ordnung?
1 - 13 / 13 Meinungen
03.06.2018 09:44 Uhr
Für mich ist das eine absolute Gesetzeslücke, dass Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Abschiebestopp, also Personen, die keinen Flüchtlingsstatus bekommen haben, aber trotzdem nicht abgeschoben werden können, in ihre Heimatländer reisen können. Das kann man einfach nicht vernünftig vermitteln. Bei Flüchtlingen ist das nicht ohne weiteres möglich, ohne dass das Einfluss auf ihren Status haben kann. Die Begründungen sind oft abenteuerlich. Wenn, dann muss es eine absolute Ausnahme bleiben, beispielsweise im Falle, dass ein Angehöriger verstorben oder in Not ist, aber selbst das ist in vielen Fällen schon grenzwertig, aus meiner Sicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2018 09:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.06.2018 09:46 Uhr
Nein. Entweder man ist verfolgt, oder man ist es nicht. Wer in sein Heimatland zu Urlaubszwecken ausreisen kann, ist es definitiv nicht und sollte nicht wieder einreisen dürfen.
03.06.2018 10:05 Uhr
Wer aus einem Land flüchtet, weil dort für ihn Gefahr für Leib und Leben besteht oder nach seiner Aussage bestehen soll, und dann - aus welchen Gründen auch immer - in dieses Land zurückkehrt, der soll in diesem Land bleiben und ggf. seine Familie nachholen.

Augenscheinlich besteht die Gefahr, die zur Flucht führte, nicht mehr, so sie je bestand, und Deutschland ist froh, ihm in der gefährliche Zeit Obdach gewährt zu haben.
03.06.2018 10:08 Uhr
Ganz offen; Nein. Wenn sie dorthin zurückkehren und ihnen nichts passiert ist offenbar der Grund entfallen, der zur Flucht führte.
03.06.2018 10:10 Uhr
Nicht in Ordnung!
03.06.2018 10:17 Uhr
Solchen URLAUBERN ist die Wiedereinreise mit allem Nachdruck zu verweigern!
03.06.2018 10:38 Uhr
Urlaub in dem Land, aus dem ich floh, weil ich Angst um mein Leben oder meine Gesundheit haben musste? Das klingt absurd und genauso absurd ist es, wenn durch die Bundesregierung, bzw. ihre zuständigen Behörden so etwas nicht erfasst und geprüft wird. Wir sind doch sonst solche Bürokratie-Weltmeister. Wer (abgesehen von schon erwähnten Ausnahmefällen) in das Land zurückreist, aus dem er fliehen (musste), der verwässert ja wohl eindeutig seinen Grund hier zu sein.
03.06.2018 11:40 Uhr
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich aus einem Land geflüchtet bin das aktuell noch im Kriegszustand ist, das ich dort Urlaub mache, auch wenn es meine Heimat ist.
03.06.2018 13:03 Uhr
@Harzhexe
Zitat:
Solchen URLAUBERN ist die Wiedereinreise mit allem Nachdruck zu verweigern!


Mit allem Nachdruck? Nein! Denn das würde ja bedeuten, dass man nur einmal Asyl beantragen kann.
Es gibt doch auch die Möglichkeit, dass die Person(en) im Rahmen eines zeitlich befristeten Zeitraumes, nennen wir diesen Zeitraum einfach Urlaub, testen wollen, ob ein Leben in der Heimat wieder möglich ist. Ist es nicht möglich, muss für sie die Möglichkeit bestehen, wieder nach Deutschland zurück zu kehren.
03.06.2018 17:46 Uhr
Wer zu Urlaubszwecken oder auch aus anderen Gründen in das Land reist, aus dem er geflohen ist, weil ihm dort nach dem Leben getrachtet wurde oder er von staatlichen Stellen Repressalien zu erwarten hat, kann nicht mehr glaubwürdig Asyl oder anderen Schutz hier bei uns beantragen.
Das passt nicht zusammen!
04.06.2018 21:03 Uhr
Nein, das finde ich nicht in Ordnung. Wer in seiner Heimat Urlaub machen kann, ist dort offenkundig weder verfolgt noch wird er an Leib und Leben bedroht.

Der bisher erteilte Schutzstatus sollte ihm aberkannt und die Wiedereinreise verweigert werden.
05.06.2018 05:43 Uhr
Zitat:
Das Phänomen tritt nicht vereinzelt auf

Zitat:
Immer häufiger melden Behörden an das BAMF Heimat-Reisen von Flüchtlingen.

Zitat:
Doch die genaue Zahl der Reisen wird beim Bundesamt statistisch gar nicht erfasst.


Na dann diskutieren wir das doch wenn es mehr werden sollte als eine Behauptung und am besten auch noch irgendwas mehr bekannt und belastbar stimmig ist.
05.06.2018 08:05 Uhr
@Reim-und-Klang

Es sind leider tatsächlich keine Einzelfälle und für mich ist das nicht begreiflich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 05.06.2018 08:05 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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