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Fragenübersicht Antrag beim OLG Schleswig: Was hältst Du davon, dass Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft den Herr Puigdemont ausliefern will?
1 - 5 / 5 Meinungen
01.06.2018 15:28 Uhr
Wir hätten uns da einfach mal raushalten und den Herrn Puigdemont durchreisen lassen sollen. Wie das andere Länder ja auch hinbekommen haben. Nun sind wir drin im Schlamassel und können es eigentlich nur falsch machen.
01.06.2018 22:54 Uhr
Wenn das rechtlich so geboten ist, soll es halt gemacht werden. Der Typ hat ja nun trotz zahlreicher Warnungen von höchsten juristischen Instanzen vorsätzlich eine mit hoher Strafe bedrohte Straftat begangen. Da helfen auch die üblichen Sympathien für Putschisten nicht. Weiterhin würde er weder nach Nordkorea noch nach Saudi-Arabien ausgeliefert, sondern in ein EU-Land mit entsprechend sicheren Rechtsverhältnissen. Persönliches Mitleid ist da unangebracht (zumal er sich in seiner Rolle ja ziemlich geil zu fühlen scheint), lediglich die politischen Folgen sind immer zu bedenken.

Wenn es rechtlich nicht geboten ist, sollte man sich hierzulande natürlich raushalten. Aber das haben Richter zu entscheiden.
02.06.2018 10:15 Uhr
Ich arbeite inzwischen seit mehr als 10 Jahren mit allerlei Staatsanwälten zusammen. Immer wieder stehe ich verwundert da, wenn ich mir diese "Berufstypische" Verbissenheit ansehe mit der sie den gleichen Antrag immer und immer wieder stellen ungeachtet, dass sie sich beim Richter immer und immer wieder eine blutige Nase holen.

Nichts gegen Staatsanwälte deren Arbeit ich richtig und wichtig aber ich kann einfach nicht anders als das professionell zu bemerken.

Vielleicht liegt's daran, dass sie sich nicht wie Anwälte bei ihren Mandanten verantworten müssen, wenn der 10. Antrag in einem Verfahren abgeschmettert wird. Ein Staatsanwalt ist ein Anwalt für den der Staat zahlt.
04.06.2018 20:57 Uhr
Den Tatbestand der Rebellion gibt es in Deutschland nicht. Die entscheidende Frage für das Gericht ist, ob es einen vergleichbaren Tatbestand in Deutschland gibt und zudem die Voraussetzungen dafür vorliegen, daß die Handlungen Puigdemonts auch in Deutschland strafbar wären.

Das verneinte das Gericht bisher und fand offenkundig auch den Vorwurf der Veruntreung/Unterschlagung von öffentlichen Geldern nicht stichhaltig genug, um eine Auslieferung zu befürworten.

Legt der Staatsanwalt keine neuen Belege für seine Einschätzung vor, dürfte das Gericht bei seiner Entscheidung bleiben.

Insgesamt ist der Vorgang achon deshalb äußerst unerfreulich und ärgerlich, weil sich deutsche Politiker und Juristen einmal mehr als Moralapostel aufspielen, die anderen zeigen wollen, wie man solche Vorgänge "korrekt" bearbeitet.
04.06.2018 20:58 Uhr
Angesichts der Tatsache, daß jeden Monat 14.000 Ausländer die deutschen Grenzen unbehelligt illegal überschreiten können und dafür auch noch mit Sozialleistungen belohnt werden, ist der gesamte Vorgang einfach nur lächerlich.
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