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Fragenübersicht Sind rechtswidrige Entscheidungen der Asylbehörden nur skandalös, wenn sie sich gegen die Flüchtlinge richten?
1 - 12 / 12 Meinungen
25.05.2018 09:22 Uhr
Nein. Ein rechtswidriger Bescheid ist ein rechtswidriger Bescheid. Punkt.

Der Begriff "skandalös" mag für Kronenzeitung und BILD eine Kategorie sein, tut aber im Grunde nichts zur Sache.

Der nächste Aufreger kommt bestimmt.
25.05.2018 09:23 Uhr
Ich habe diese Umfrage abgelehnt ,weil sie mir in der Gesamtheit nicht schlüssig war.

Frage:
Sind rechtswidrige Entscheidungen der Asylbehörden nur skandalös, wenn sie sich gegen die Flüchtlinge richten?

Hintergrund:
Ist es also nur dann skandalös, wenn eine Asylentscheidung rechtswidrig ist, wenn sie für Flüchtlinge ausfällt?

Gegen oder für. Das solle aus einem gegossen sein in Hintergrund und Frage.
25.05.2018 09:59 Uhr
Entscheidungen sind unabhängig von ihrer Rechtswidrigkeit dann kritikwürdig, wenn sie zugunsten von Migranten ausfallen.
25.05.2018 10:06 Uhr
AlpenkänguruhI:
Du hast insoweit recht, als dass du auf einen Tippfehler hinweist. Das eine "für" müsste ein "gegen" sein. Ich war beim Tippen wohl noch nicht richtig wach.
Möglicherweise ermöglicht die Umfrage aber dennoch eine anregende Diskussion.
25.05.2018 11:38 Uhr
Zitat:
Ich habe diese Umfrage abgelehnt ,weil sie mir in der Gesamtheit nicht schlüssig war.

Frage:
Sind rechtswidrige Entscheidungen der Asylbehörden nur skandalös, wenn sie sich gegen die Flüchtlinge richten?

Hintergrund:
Ist es also nur dann skandalös, wenn eine Asylentscheidung rechtswidrig ist, wenn sie für Flüchtlinge ausfällt?

Gegen oder für. Das solle aus einem gegossen sein in Hintergrund und Frage.


25.05.2018 11:39 Uhr
Zitat:
Entscheidungen sind unabhängig von ihrer Rechtswidrigkeit dann kritikwürdig, wenn sie zugunsten von Migranten ausfallen.


Da war wohl die Schleuse schon wieder geschlossen.

25.05.2018 11:39 Uhr
Die Zeugen Seehovas mögen das so sehen, liegen aber komplett falsch damit.
25.05.2018 13:21 Uhr
OK, wir vergleichen also zwei Konstellationen:

1) ein Daherkömmling, der keinen Anspruch auf Bleiberecht hat, darf bleiben.

2) ein Daherkömmling, der einen legitimen Anspruch hat, darf nicht bleiben.

Was kommt nun häufiger vor?

Solange mir keiner eine respektable Statistik vorlegt, die das Gegenteil beweist, gehe ich von Konstellation 1 aus.

Vergleicht man nur 2 beliebige Einzelfälle von Konstellation 1 und 2, mag man vielleicht ähnliche Skandalösität attestieren.

Der wahre Skandal ist aber eher das System, das so viele Fälle von Konstellation 1 ermöglicht.
25.05.2018 14:19 Uhr
Mir war, als würden diese unsinnigen Debatten, die nur der AfD helfen, aufhören, und die Menschen würden in Mitgefühl den Flüchtlingen gegenübertreten udn helfen. Doch dann wachte ich wieder auf...
26.05.2018 22:48 Uhr
Zitat:
Mir war, als würden diese unsinnigen Debatten, die nur der AfD helfen, aufhören, und die Menschen würden in Mitgefühl den Flüchtlingen gegenübertreten udn helfen. Doch dann wachte ich wieder auf...


99% sind keine Flüchtlinge. Zudem durften sie deutschen Boden gar nicht betreten, weil sie entweder keinen Fluchtgrund haben, aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kommen. Die einschlägige Rechtslage ist eigentlich eindeutig.

Das die Personen dennoch ins Land kommen, sich hier aufhalten dürfen und derzeit eine mehr als 90%ige Wahrscheinlichkeit haben, unabhängig vom Einreisegrund oder Reiseweg auch auf Dauer im Land zu bleiben, ist nicht auf die Rechtslage zurückzuführen, sondern ausschließlich das Ergebnis (verantwortungsloser und schädlicher) politischer Entscheidungen.
27.05.2018 18:07 Uhr
In der taz war dazu ein guter Kommentar

http://www.taz.de/Kommentar-Bamf-Affaere/!5505554/
28.05.2018 18:04 Uhr
Zitat:
In der taz war dazu ein guter Kommentar

http://www.taz.de/Kommentar-Bamf-Affaere/!5505554/


Was soll an dem Kommentar gut sein? Er redet Selbstjustiz das Wort und erhebt Rechtsbruch zur moralischen Pflicht.

Tatsächlich gilt: Mit moralischen Imperativen (Angela Merkel) kann man jede Diktatur rechtfertigen aber niemals einen Rechtsstaat begründen. Denn vor der Herrschaft des Rechts muß jede Moral ihr Knie beugen. Alles Andere führt zu Willkür, Unverbindlichkeit, Regellosigkeit und damit zu einer Erosion der Grundlagen eines organisierten Gemeinwesens, bei dem am Ende desen vollständige Zerstörung steht.
Das können selbst die verblendetsten Deutschlandhasser nicht wollen, weil es eben ihrer Betätigung die Grundlage und den Boden entzöge.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.06.2018 20:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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