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Das Grundgesetz wurde heute vor 69 Jahren erlassen. Bist du damit einverstanden oder siehst du grundlegenden Änderungsbedarf? |
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23.05.2018 08:33 Uhr |
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Einer der vielen Vorteile des Grundgesetzes ist, dass es seine eigene Veränderung und Weiterentwicklung zulässt, somit kann man sowohl mit ihm einverstanden sein als auch Änderungsbedarf sehen. |
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23.05.2018 08:33 Uhr |
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Die Einführung bundesweiter Volksentscheide wäre jetzt mal ganz gut. |
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23.05.2018 08:34 Uhr |
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"Deutsche Politiker machen zu viele Schulden! Das war in der jüngeren Vergangenheit so und hat auch in der Gegenwart bestand. Inzwischen hat der Bund mehr als 1500 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt."
"Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz verändert werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat."
http://www.dw.com/de/stichwort-verfassungs%C3%A4nderung/a-4290931 |
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23.05.2018 08:36 Uhr |
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"Doch die Differenz zwischen Verfassungsänderungen und alltäglichen politischen Entscheidungen schrumpft.
Denn in Deutschland sind es dieselben Akteure, die das politische Tagesgeschäft betreiben, die auch Verfassungsänderungen in der Hand haben. Außerdem ist es dasselbe Verfahren, in dem die alltäglichen politischen Entscheidungen getroffen werden, das auch für Verfassungsänderungen gilt.
Verfassungsänderungen werden nach dem Muster des Vermittlungsausschusses vorbereitet. Die Interessen der Parteien oder Landes- und Bundesinteressen werden zu Kompromisspaketen geschnürt, in denen jede Seite so viel wie möglich von ihren politischen Vorstellungen unterzubringen versucht. Die Differenz zwischen Verfassung einerseits, Gesetz und Verordnung andererseits wird eingeebnet.
Politikwechsel können nicht mehr ohne Verfassungsänderung stattfinden." |
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23.05.2018 08:36 Uhr |
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Zitat:"Deutsche Politiker machen zu viele Schulden! Das war in der jüngeren Vergangenheit so und hat auch in der Gegenwart bestand. Inzwischen hat der Bund mehr als 1500 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt."
Hat jetzt mit der Fage genau was zu tun?
Zitat:"Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz verändert werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat."
Das ist bekannt. Und?
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23.05.2018 08:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:"Deutsche Politiker machen zu viele Schulden! Das war in der jüngeren Vergangenheit so und hat auch in der Gegenwart bestand. Inzwischen hat der Bund mehr als 1500 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt."
Hat jetzt mit der Fage genau was zu tun?
Zitat:"Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz verändert werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat."
Das ist bekannt. Und?
Vielleicht solltest du deinen Umfragen noch ein Korsett anlegen.
Manch Mensch sieht vielleicht etwas weiter die Ursachen... |
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23.05.2018 08:40 Uhr |
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Zitat:Zitat:Zitat:"Deutsche Politiker machen zu viele Schulden! Das war in der jüngeren Vergangenheit so und hat auch in der Gegenwart bestand. Inzwischen hat der Bund mehr als 1500 Milliarden Euro Schulden aufgetürmt."
Hat jetzt mit der Fage genau was zu tun?
Zitat:"Das Grundgesetz als Verfassung des Bundes kann nur durch ein den Verfassungstext ausdrücklich änderndes Gesetz verändert werden. Dazu braucht es allerdings eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat."
Das ist bekannt. Und?
Vielleicht solltest du deinen Umfragen noch ein Korsett anlegen.
"Bist du damit einverstanden oder siehst du grundlegenden Änderungsbedarf?"
war doch deine Frage, Schulden können nie meine Zustimmung finden.
Manch Mensch sieht vielleicht etwas weiter die Ursachen... |
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23.05.2018 08:42 Uhr |
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So wie Bedienungsanleitungen von Stereoanlagen oder Küchengeräten ab und zu mal geändert werden müssen, wenn neue Funktionen hinzu kommen, so muss auch eine Verfassung gelegentlich mal der Zeit angepasst werden. Nichts ist für die Ewigkeit.
Artikel 16a gehört definitiv auf den Prüfstand. Der hat schon viel zu viel Unmut erzeugt. |
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23.05.2018 08:45 Uhr |
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Zitat:Zitat:Einer der vielen Vorteile des Grundgesetzes ist, dass es seine eigene Veränderung und Weiterentwicklung zulässt, somit kann man sowohl mit ihm einverstanden sein als auch Änderungsbedarf sehen.
Das ist in der Tat ein großer Vorteil des Grundgesetzes.
Dass die Politik in den letzen Jahren sehr häufig vom Bundesverfasungsgericht zurückgepfiffen werden musste, spricht ggen die Politik und nicht gegn das GG.
Das Bundesverfasungsgericht nzurufen sollte die Ausnahme sien und nicht die Regel.
es wurde bei einigen Sachen sehr sehr schnell geändert, man muß sich ja seine "Freßtröge" sichern. |
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23.05.2018 08:48 Uhr |
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Über Artikel 102 ("Die Todesstrafe ist abgeschafft") könnten wir auch mal unvoreingenommen nachdenken. Ich finde den ziemlich weibisch. |
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23.05.2018 09:34 Uhr |
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Mir fällt Art. 3 Abs. 2 ein. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. In der Arbeitsbranche ist das noch nicht so ganz angekommen. Da gibt es Nachholbedarf. |
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23.05.2018 09:37 Uhr |
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Zitat:Zitat:Schulden können nie meine Zustimmung finden.
Schulde stehen im Grundgesetz? Aha. :-)
Ja, seit 2009 in Art 109 III GG.
Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden
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23.05.2018 09:43 Uhr |
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Das GG hat für mich zwei Makel:
1) es ist und bleibt in seiner Urform ein Diktat der West-Alliierten
Damit könnte ich aus dem zeitlichen Kontext heraus leben, wenn nicht
2) man die Chance verpaßt hätte, daß sich das deutsche Volk nach 1989 eine Verfassung gegeben hätte und auch darüber abgestimmt hätte.
Auch wenn eine Verfassung vermutlich zu 99 Prozent so ausgesehen hätte, wie das GG, wäre es in meinen Augen ein wichtiger konstituierender Akt gewesen. |
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23.05.2018 10:36 Uhr |
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Herbert, der große Verfassungsrechtler, äußert sich wieder zu seinem Lieblingsthema. |
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Volk, Sonstige |
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