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Fragenübersicht Hat die AfD-Klage Aussicht auf Erfolg, was meinst Du dazu?
1 - 8 / 8 Meinungen
18.05.2018 19:33 Uhr
Es steht im Artikel drinnen: Doch zunächstmal muss die Klage überhaupt zugelassen .

Auf diesen Punkt sollten wir uns konzentrieren und abwarten.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.05.2018 19:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
18.05.2018 19:36 Uhr
Das Gericht wird die Klage abweisen, wenn sie denn überhaupt zugelassen wird.
Man kann über die Auswirkungen der Entscheidung der Bundesregierung streiten, die Sache selbst dürfte aber kaum Ansatzpunkte bieten, einer Klage dagegen stattzugeben.
Die Aufnahme von Flüchtlingen war ein Gebot humanitären Handelns.
19.05.2018 00:12 Uhr
Zitat:
Die Aufnahme von Flüchtlingen war ein Gebot humanitären Handelns.


Kann man so sehen, nur... warum hat nur die deutsche Bundesregierung das so gesehen, und andere EU-Regierungen nicht?
19.05.2018 00:22 Uhr
Für mich sieht es so aus: Der Vorwurf, daß die Exekutive hier eine Entscheidung getroffen hat, dessen Folgen so schwerwiegend sind, daß sie sie nicht ohne das Parlament hätte treffen dürfen, ist berechtigt.
Andererseits meine ich, daß die Regierung in einer Notlage schon so etwas tun kann. Nur würde ich "Notlage" in diesem Zusammenhang so definieren, daß der Fortbestand des Staates gefährdet ist - und das war hier eindeutig nicht der Fall.

Aber das Gericht kann auch sagen, Ihr ward damals gar nicht im Bundestag vertreten, darum betrifft Euch das nicht und Ihr dürft nicht klagen (was vielleicht formal auch stimmen mag, aber kaum der Gerechtigkeit dient, denn von der Folgen der Entscheidung ist nicht nur das Parlament, sondern das ganze Land betroffen).
19.05.2018 06:51 Uhr
Gegen Bösartigkeit kann man nicht klagen.
19.05.2018 06:52 Uhr
@frozenmadness
Weil die Deutschen halt gerne mit Salafisten kuscheln.
20.05.2018 22:57 Uhr
Zitat:
Das Gericht wird die Klage abweisen, wenn sie denn überhaupt zugelassen wird.
Man kann über die Auswirkungen der Entscheidung der Bundesregierung streiten, die Sache selbst dürfte aber kaum Ansatzpunkte bieten, einer Klage dagegen stattzugeben.
Die Aufnahme von Flüchtlingen war ein Gebot humanitären Handelns.


Möglicherweise im Fall der ursprünglich geplanten und avisierten 14.000. Mit Sicherheit nicht für 1,5 Mio. Noch heute kommen rund 15.000 Personen pro Monat über die deutschen Grenzen. Dabei handelt es auch um einen Verstoß gegen geltendes Recht (Artikel 16a Satz 2 ff GG, §§95/96 Aufenthaltsgesetz).

Selbst der WD des Bundestages atellte mittlerweile fest, daß die Voraussetzungen für den massenhaft zugelassenen illegalen Grenzübertritt nicht vorlagen und nicht vorliegen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.05.2018 23:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
20.05.2018 22:59 Uhr
Kann ich nicht beurteilen, weil ich die Klageschrift nicht kenne. Von der Sache her hat die AfD recht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.05.2018 23:17 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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