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Fragenübersicht Wie findest du die Idee Flüchtlingskindern "Wertekunde" zu unterrichten?
1 - 18 / 18 Meinungen
07.05.2018 08:05 Uhr
Eine "Wertekunde" sollten diese Unionstypen lieber denen angedeihen lassen, die sie rechtsaußen abfischen wollen.
07.05.2018 08:05 Uhr
Grundsätzlich finde ich die Idee nicht falsch.
Allerdings darf diese Aufgabe keinen indoktrinären Charakter bekomnen und darf nicht in die Händexm der Seehofers dieser Republik gelegt werden.
07.05.2018 08:07 Uhr
Die Angelockten wissen bereits alles, was sie wissen müssen aus dem Koran.
Zusätzliche Informationen sind da sinnfrei.
07.05.2018 08:08 Uhr
Zitat:
Grundsätzlich finde ich die Idee nicht falsch.
Allerdings darf diese Aufgabe keinen indoktrinären Charakter bekomnen und darf nicht in die Händexm der Seehofers dieser Republik gelegt werden.


Wenn etwas in dieser Art installiert werden sollte, dann für alle im Rahmen der Schulpflicht.

Grundsätzlich ist diese Idee ausgerechnet von denen aber Quark, weil nicht zuletzt die Union schuld an der Misere ist, die uns zuwenig Lehrer bescherte.
07.05.2018 08:08 Uhr
Zitat:
Die Angelockten wissen bereits alles, was sie wissen müssen aus dem Koran.
Zusätzliche Informationen sind da sinnfrei.


du wirst dich also strecken müssen, damit die dich nicht abhängen.

07.05.2018 08:26 Uhr
Zitat:
du wirst dich also strecken müssen, damit die dich nicht abhängen.


Richtig, die Tötung von nicht schariakompatiblen Menschen ist ein zentraler Wert des Koran.
07.05.2018 08:45 Uhr
Das sind alles solche Scheindebatten. In Deutschland schafft man es ja nicht einmal flächendeckend Sprachkurse anzubieten, die auch den Namen verdienen. Vermittlung von Werten ist ja im Grunde schon dort Bestandteil, wo es solche Kurse gibt. Und selbst da muss man einfach sagen, dass Integration nicht allein über solche Kurse läuft. Es ist so, dass Integration ohne Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft nicht funktioniert und da gibt es Nachholbedarf.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2018 08:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2018 09:40 Uhr
@Tochi
Welchen Sinn haben Sprachkurse, deren Bestehen nicht unbedingte Voraussetzung ist für die Aussetzung der sofortigen Abschiebung?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.05.2018 09:40 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.05.2018 09:55 Uhr
@Solid

Du verstehst glaube ich das Ausländerrecht nur sehr unzureichend und das führt zu einer Scheindebatte. Eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) wird grundsätzlich ausgestellt, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt wird und noch nicht abgeschoben wird. Der Ausländer bleibt ausreisepflichtig und kann jederzeit abgeschoben werden, wenn es denn möglich ist/wird.

Die Qualität der Sprachkurse in Deutschland ist sehr gemischt und teils eine Katastrophe, sodass ein Bestehen einerseits erschwert wird und andererseits ein Bestehen nicht bedeutet, dass das Sprachniveau wirklich besteht.
07.05.2018 12:09 Uhr
Zitat:
Eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) wird grundsätzlich ausgestellt, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt wird und noch nicht abgeschoben wird.


Und das ist massenhafte, systematische Rechtsbeugung zu Lasten der Steuerzahler.

Personen ohne Aufenthaltstitel haben umgehend inhaftiert zu werden, anstatt sie zu dulden und ihnen die Begehung von Straftaten zu ermöglichen.
07.05.2018 13:38 Uhr
Zitat:
Zitat:
Eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) wird grundsätzlich ausgestellt, wenn kein Aufenthaltstitel erteilt wird und noch nicht abgeschoben wird.


Und das ist massenhafte, systematische Rechtsbeugung zu Lasten der Steuerzahler.

Personen ohne Aufenthaltstitel haben umgehend inhaftiert zu werden, anstatt sie zu dulden und ihnen die Begehung von Straftaten zu ermöglichen.


Wenn es nicht zum Heulen wäre, dann könnte man den für Satire halten.

07.05.2018 17:58 Uhr
Zitat:
Die Angelockten wissen bereits alles, was sie wissen müssen aus dem Koran.
Zusätzliche Informationen sind da sinnfrei.


07.05.2018 17:59 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Angelockten wissen bereits alles, was sie wissen müssen aus dem Koran.
Zusätzliche Informationen sind da sinnfrei.


du wirst dich also strecken müssen, damit die dich nicht abhängen.



Nochmal
07.05.2018 18:04 Uhr
@Solid

Zitat:
Und das ist massenhafte, systematische Rechtsbeugung zu Lasten der Steuerzahler.

Personen ohne Aufenthaltstitel haben umgehend inhaftiert zu werden, anstatt sie zu dulden und ihnen die Begehung von Straftaten zu ermöglichen.


Du und deine extremen Ansichten sind schlicht nicht zielführend. Es gibt keinen vernünftigen Grund Geduldete in Haft zu nehmen, das wäre im Übrigen noch kostenintensiver. Jemand, der Straftaten begeht und keine Bleibeinteressen hat, wird ausgewiesen, aber man kann niemanden im Voraus inhaftieren und unerlaubter Aufenthalt reicht nicht.
07.05.2018 18:07 Uhr
Zitat:
Das sind alles solche Scheindebatten. In Deutschland schafft man es ja nicht einmal flächendeckend Sprachkurse anzubieten, die auch den Namen verdienen. Vermittlung von Werten ist ja im Grunde schon dort Bestandteil, wo es solche Kurse gibt. Und selbst da muss man einfach sagen, dass Integration nicht allein über solche Kurse läuft. Es ist so, dass Integration ohne Kontakt zur Mehrheitsgesellschaft nicht funktioniert und da gibt es Nachholbedarf.


Der sog. „Werteanteil“ an den Integrationskursen beträgt weniger als 10% (60 von 660 Stunden). Außerdem schwänzen viele Teilnehmer Integrationskurse, weil ihnen vielfach keinerlei Sanktionen drohen.

Zudem gibt wegen der mangelnden Bildungshintergründe auch mit den weitgehend rudimentären Sprachkenntnissen (Regelabschluß eines solchen Kurses ist die Sprachebene A2), kaum Möglichkeiten für die sog. Flüchtlinge, in den ersten Arbeitsmarkt einzutreten.
07.05.2018 18:12 Uhr
Zitat:
@Solid

Zitat:
Und das ist massenhafte, systematische Rechtsbeugung zu Lasten der Steuerzahler.

Personen ohne Aufenthaltstitel haben umgehend inhaftiert zu werden, anstatt sie zu dulden und ihnen die Begehung von Straftaten zu ermöglichen.


Du und deine extremen Ansichten sind schlicht nicht zielführend. Es gibt keinen vernünftigen Grund Geduldete in Haft zu nehmen, das wäre im Übrigen noch kostenintensiver. Jemand, der Straftaten begeht und keine Bleibeinteressen hat, wird ausgewiesen, aber man kann niemanden im Voraus inhaftieren und unerlaubter Aufenthalt reicht nicht.


Ein Problem der Rechtsanwendung in diesem Bereich ist der Unterschied zwischen Ausweisung (rechtlicher Akt) und Abschiebung (Vollzug).

Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung praktisch nichts weiter, als ein Dokument der Hilflosigkeit, weil der Ausländer trotzdem i.d.R. auf Dauer im Land bleibt und dann irgendwann über eine Altfallregelung eine Niederlassungserlaubnis ersitzen kann.

Das ist der eigentliche Skandal.
07.05.2018 18:22 Uhr
Wäre angesichts der Tatsache, daß mehr als 90% der sog. Flüchtlinge und anderer Ausländer nachvollziehbar gänzlich andere Vorstellungen von der Organisation sozialer Gemeinschaften haben, als wir, natürlich sinnvoll.

Der gegenwärtig bestehende Anteil am Integrationskurs (60 von 660 Stunden) reicht natürlich bei weitem nicht aus und beschränkt sich zudem weitgehend auf formale Aspekte.

Bleiben wir bei diesem Vorgehen, stehen wir vor einer Gesellschaft der massiven Segregation in viele mehr oder weniger große Gruppen mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen von einer Gesellschaft, die im Grunde nichts miteinander zu tun haben und weitgehend unabhängig voneinander im gleichen Staat leben, ohne sich mit ihm zu identifizieren.
07.05.2018 22:30 Uhr
@Ostpreußen

Zitat:
Ein Problem der Rechtsanwendung in diesem Bereich ist der Unterschied zwischen Ausweisung (rechtlicher Akt) und Abschiebung (Vollzug).


Das musst du mir nicht sagen...


Zitat:
Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung praktisch nichts weiter, als ein Dokument der Hilflosigkeit, weil der Ausländer trotzdem i.d.R. auf Dauer im Land bleibt und dann irgendwann über eine Altfallregelung eine Niederlassungserlaubnis ersitzen kann.


Für eine Niederlassungserlaubnis reicht es jedoch in den seltensten Fällen und jemand, der seine Identität verschleiert, wird keine Niederlassungserlaubnis bekommen. Dauerduldungen sind ja keine Seltenheit. Inzwischen kann ein ausgewiesener Ausländer auch keinen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen mehr bekommen.
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