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Stört es dich, dass der 1.Mai in Deutschland ausgerechnet von Hitler erstmals zum Feiertag gemacht wurde? |
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01.05.2018 09:07 Uhr |
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Auch Hitler war der Meinung, dass 1+1=2 ist.
Deswegen muss man keine neue Mathematik erfinden. |
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01.05.2018 09:09 Uhr |
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Warum bleiben im Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch
das Bundesrecht der BRD gibt?
In welcher Verfassung ist Deutschland? Ach ja, das Grundgesetz ist zur Verfassung gemacht worden und gilt als solche, bis Deutschland sich eine (echte) Verfassung gegeben hat (Artikel 146). |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2018 09:20 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2018 09:11 Uhr |
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"Gesetze der DDR sind außer Kraft gesetzt. Gilt das auch für Reichsgesetze?
Wann beschäftigen sich die Rechtsgelehrten mit einer neuen und dann wahrhaftig vereinfachten Gesetzgebung, finden sie in der Politik Unterstützung, hat man den Mut, „das alte Überholte“ über Bord zu werfen – nicht nur mit leichter Handbewegung die DDR in dieser und anderer Beziehung?"
https://www.freitag.de/autoren/udz-/gelten-heute-noch-reichsgesetze-2013-und-warum |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2018 09:21 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2018 09:11 Uhr |
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"Hm, es wird wohl so sein, dass die Gesetzesvielfalt bis zurück zu Reichsgesetzen als Form der Volksverdummung nützlich ist und schließlich Anwälten, Gerichten und Verwaltungen die Arbeitsfülle erhalten kann, hinter der sich alle verstecken, wegen der man diesen Wust nicht vereinfachen kann."
https://www.freitag.de/autoren/udz-/gelten-heute-noch-reichsgesetze-2013-und-warum |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2018 09:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2018 09:12 Uhr |
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Zur Frage:
Es gefällt mir nicht.
Da aber die Wurzeln des 1.Mai woanders liegen, kann ich damit leben.
Nur, weil etwas von den Nazis missbraucht und/oder deformiert wurde, muss es nicht verfemt sein. Ich gehöre schließlich auch nicht zu jenen, die Wagner-Opern verbieten wollen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 01.05.2018 09:15 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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01.05.2018 09:14 Uhr |
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Fast hätte ich gehofft, Herbert würde einmal direkt auf eine einfache Frage antworten. Vergeblich, schade. |
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01.05.2018 09:18 Uhr |
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Das stört mich schon deshalb nicht weil es gar nicht stimmt. |
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01.05.2018 09:19 Uhr |
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wenn Hitlers Entscheidung so schlecht ist, einfach den Feiertag aufheben...
alles von Hitler war doch schlecht, warum so schüchtern? |
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01.05.2018 09:20 Uhr |
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@ Herbert
Wo bitte wäre diese Fragestellung denn einseitig?
*gespannt auf Antwort warte*
Und was deine Reichsgesetze betrifft: würde hier das Thema sprengen. Stell eine Umfrage, dort diskutieren wir das dann. Deal?
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01.05.2018 09:25 Uhr |
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@ Herbert
Du bist mir noch die Antwort schuldig, inwiefern die Frage einseitig sei. |
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01.05.2018 09:27 Uhr |
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Wichtig ist doch die inhaltliche Bedeutung des Tages. Hitler hat auch Autobahnen bauen lassen, soll ich sie nicht mehr benutzen?
Ich bin jedenfalls froh, dass es den 1. Mai gibt. Ob man ihn gesetzlich noch irgendwie anders aufhängt, um ihm einen eventuellen Makel zu nehmen, der ihm aufgrund des geschilderten Hintergrunds noch anhängt, halte ich für nebensächlich. |
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01.05.2018 09:32 Uhr |
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Zitat:Zitat:Du bist mir noch die Antwort schuldig, inwiefern die Frage einseitig sei.
@Calbenser
Setze ihm eine Frist gemäß §§187 ff BGB.
Dann gerät er in Verzug...
"(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht."
https://dejure.org/gesetze/BGB/188.html |
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