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Fragenübersicht Bundestags-Gutachten: Militärschlag in Syrien war völkerrechtswidrig! Siehst du das auch so?
1 - 10 / 10 Meinungen
21.04.2018 18:44 Uhr
Ja, die Diagnose stimmt. Es gab keine rechtliche Grundlage. Es ist illegal aufgrund von irgendwelchen unbewiesenen Behauptungen und ohne UN-Mandat zu handeln.
21.04.2018 18:45 Uhr
Na ja klar, dass man andere Länder nicht bombardieren darf, ist doch eine Binsenweisheit. Die einzige Ausnahme wäre ein UN-Mandat. Die Frage ist nur, ob das Völkerrecht noch existiert.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.04.2018 18:46 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.04.2018 19:25 Uhr
Die Argumentation des Gutachtens ist eigenartig, denn es gibt Momente, in denen ein militärisches Eingreifen in der Tat erlaubt ist.
21.04.2018 20:01 Uhr
Zitat:
Die Argumentation des Gutachtens ist eigenartig, denn es gibt Momente, in denen ein militärisches Eingreifen in der Tat erlaubt ist.


Ein Mandat der UN. Das ist der einzige Fall.
21.04.2018 20:14 Uhr
Die Klausel mit den Vetomächten sollte entfallen dann funktioniert die UN auch wieder.
21.04.2018 20:54 Uhr
Dem widerspricht nicht einmal die Bundesregierung. Regierungen der brd haben sich auch in der Vergangenheit stets nur dann um das Völkerrecht gekümmert, wenn es in ihre Spielchen paßte. Ansonsten trat man es gewaltig mit Füßen, wann immer man wollte.

Die Bundesregierung ist eine krimininelle Vereinigung. Man sollte das jedem Bundeswehrsoldaten in's Soldbuch meißeln. Er kämpft weder Recht und Freiheit, sondern für irgendwelche schmutzigen Interessen Dritter.

22.04.2018 00:01 Uhr
Ein 11-seitiges Gutachten sagt also, das sei völkerrechtswidrig gewesen. Schockschwerenot.

Mit ein wenig gutem Willen lässt sich aber gewiss ein 22-seitiges Gegengutachten erstellen, demzufolge die Sache völkerrechtskonform war. Vielleicht braucht es auch 33 Seiten.
22.04.2018 13:07 Uhr
Wenig überraschend, aber immerhin sehr deutlich formuliert. Es ist Fakt, dass der einzige Staat, der völkerrechtlich legitim in Syrien (militärisch) aktiv ist, Russland ist.
22.04.2018 21:47 Uhr
Als wenn es darauf ankäme.
22.04.2018 21:49 Uhr
Zitat:
Wenig überraschend, aber immerhin sehr deutlich formuliert. Es ist Fakt, dass der einzige Staat, der völkerrechtlich legitim in Syrien (militärisch) aktiv ist, Russland ist.


Die Syrer dürfen also gar nicht?
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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