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Heirat erst ab 18, die
Koalition geht gegen Kinderehen vor! Was meinst Du zu dem geplanten Verbot? |
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12.10.2016 15:25 Uhr |
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Aber standesamtlich soll erlaubt sein unter 18? |
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12.10.2016 16:14 Uhr |
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Vernüftige Entscheidung. |
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12.10.2016 16:23 Uhr |
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Ist weitgehend vernünftig. Ich finde zwar, Ehe ist Privatsache und der Staat soll sich da gefälligst nicht einmischen - aber wenn ich mir so frühverheiratete Pärchen aus meinem Bekanntenkreis so ansehe, dann würde ich eher für eine Ehe nicht unter 25 Jahren, besser 30 Jahren plädieren. |
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12.10.2016 19:01 Uhr |
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Stellt sich die Frage, wie man das kontrollieren will.
Ehen nach islamischem oder jesidischem Recht, müssen dem Staat nicht angezeigt werden.
Das Jugendamt kann auch heute schon z.B. durch Sorgerechtsübertragung weitgehend ausgeschaltet werden. |
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12.10.2016 19:05 Uhr |
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Außerdem sind das Hauptproblem gar nicht die in Deutschland geschlossenen Ehen.
Derzeitige Entscheidungspraxis vor deutschen Verwaltungsgerichten ist, daß Ehen mit Minderjährigen (auch unter 16) und Mehrfachehen, die im Ausland rechtmäßig geschlossen wurden, vom deutschen Staat anzuerkennen sind.
Auch das Problem der sog. Importbräute wird man auf diese Weise nicht lösen.
Auch die werden dann eben während des Jahresurlaubs im Heimatland nach dortigem Recht geheiratet und anschließend im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland geholt.
Insgesamt bleibt die Frage, ob das Gesetz überhaupt alle relevanten Fälle erfassen kann und dann auch verfassungskonform ist. |
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12.10.2016 20:59 Uhr |
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Ein weltbewegendes Problem wurde einer Lösung zugeführt. Danke, Bundeseheministerium!
Irgenwie ne Mischung zwischen Stromberg und Hausmeister Krause, diese Politik. |
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13.10.2016 01:15 Uhr |
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@ Ostpreußen
Zitat:Derzeitige Entscheidungspraxis vor deutschen Verwaltungsgerichten ist, daß Ehen mit Minderjährigen (auch unter 16) und Mehrfachehen, die im Ausland rechtmäßig geschlossen wurden, vom deutschen Staat anzuerkennen sind.
Nein, das ist keine einheitliche Praxis. Und ein Verbot der Ehe unter 18 erleichtert es gerade den Gerichten, gegen ausländische Kinderehen vorzugehen.
Zitat:Auch das Problem der sog. Importbräute wird man auf diese Weise nicht lösen.
Nicht mit diesem Gesetz, nein. Behauptet auch niemand.
Zitat:Insgesamt bleibt die Frage, ob das Gesetz überhaupt alle relevanten Fälle erfassen kann und dann auch verfassungskonform ist.
Das hängt davon ab, was Du unter "alle relevanten Fälle" verstehst und wo Du die verfassungsrechtliche Problematik siehst. Der aktuelle Vorschlag scheint mir verfassungsrechtlich völlig unbedenklich. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.10.2016 01:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.10.2016 01:17 Uhr |
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Zitat:@ Ostpreußen
Zitat:Ehen nach islamischem oder jesidischem Recht, müssen dem Staat nicht angezeigt werden.
Diebstähle und Raubüberfälle sind auch nicht anmeldepflichtig und trotzdem verboten.
Stimmt. Trotzdem bleibt die Frage, wie die Bundesregierung effektiv verhindern will, daß solche Ehen geschlossen werden.
Wer soll in solchen Fällen Anzeige erstatten?
Die Mitglieder der Gemeinde, die womöglich bei der Hochzeit geladen waren?
Kennst Du Jesiden?
Was nützt ein Gesetz, das ich praktisch gar nicht durchsetzen kann? |
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13.10.2016 01:20 Uhr |
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Zitat:@ Ostpreußen
Zitat:Derzeitige Entscheidungspraxis vor deutschen Verwaltungsgerichten ist, daß Ehen mit Minderjährigen (auch unter 16) und Mehrfachehen, die im Ausland rechtmäßig geschlossen wurden, vom deutschen Staat anzuerkennen sind.
Nein, das ist keine einheitliche Praxis. Und ein Verbot der Ehe unter 18 erleichtert es gerade den Gerichten, gegen ausländische Kinderehen vorzugehen.
Zitat:Auch das Problem der sog. Importbräute wird man auf diese Weise nicht lösen.
Nicht mit diesem Gesetz, nein. Behauptet auch niemand.
Zitat:Insgesamt bleibt die Frage, ob das Gesetz überhaupt alle relevanten Fälle erfassen kann und dann auch verfassungskonform ist.
Das hängt davon ab, was Du unter "alle relevanten Fälle" verstehst und wo Du die verfassungsrechtliche Problematik siehst. Der aktuelle Vorschlag scheint mir verfassungsrechtlich völlig unbedenklich.
Würde in der Praxis bedeuten, daß im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen vom deutschen Staat für nichtig erklärt werden können.
Ehe und Familie stehen laut GG allerdings unter dem besonderen Schutz des Staates. Wie sollte nur für bestimmte im Ausland geschlossene Ehen hier eine Ausnahme begründet werden? |
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13.10.2016 01:30 Uhr |
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@ Ostpreußen
Zitat:Stimmt. Trotzdem bleibt die Frage, wie die Bundesregierung effektiv verhindern will, daß solche Ehen geschlossen werden.
Gar nicht. Sie kann nur im nachhinein verhindern, daß diese "Ehe" irgendwelche Rechtswirkung entfaltet und die Verantwortlichen ggf. zur Rechenschaft ziehen. Man kann natürlich auch nix tun und den Kinderehen-Fans damit signalisieren, daß ihre "Ehen" staatlich erwünscht und geschützt sind, wenn Dir das lieber ist.
Zitat:Würde in der Praxis bedeuten, daß im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen vom deutschen Staat für nichtig erklärt werden können.
Ja. Und?
Zitat:Ehe und Familie stehen laut GG allerdings unter dem besonderen Schutz des Staates. Wie sollte nur für bestimmte im Ausland geschlossene Ehen hier eine Ausnahme begründet werden?
Mit der Minderjährigkeit der Eheschließenden z.B. Oder würdest Du hier 11jährige Lastwagen fahren lassen, wenn sie aus einem Staat kämen, in dem 11jährige den Führerschein erhalten können? |
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13.10.2016 01:45 Uhr |
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Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Wir passen unsere Gesetze den kulturellen Gegebenheiten der Ausländer an, die hier sind bzw. aus unterschiedlichen Gründen hierher kommen und bleiben (sollen).
2. Die Ausländer passen ihre Kultur unseren Gesetzen an.
Einerseits die Beibehaltung der kulturellen Eigenständigkeit zu fordern und zu fördern und andererseits zu erwarten daß sich diese Leute an deutsches Recht halten, ist die Quadratur des Kreises und wird deshalb nicht gelingen.
Die meisten dieser Ausländer (z.B. sog. Flüchtlinge) kommen aus Ländern und Kulturkreisen, deren Vorstellungen von der Organsiation sozialer Gemeinschaften völlig anders sind als unsere und vielfach mit den unsrigen und damit auch deutschem Recht unvereinbar.
Dieses Themas werden wir uns bald annehmen müssen.
Die derzeitigen Vorstellungen von der Integration der sog. Flüchtlinge und die Bewertung entsprechender Fortschritte z.B. bei den Türken deutet allerdings in eine andere Richtung. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.10.2016 01:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.10.2016 08:50 Uhr |
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Wie so oft hilft ein guter und ehrenwerter Gedanke nicht, wenn er nicht durchgesetzt wird oder werden kann. |
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13.10.2016 09:02 Uhr |
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Ich bin für eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Welche religiösen Zeremonien durchgeführt werden, hat den Staat nicht zu interessieren. Allerdings ist es ja so, dass schon jetzt Ehen für den Staat nicht rechtsgültig sind, die nicht auch standesamtlich geschlossen werden. Und hier hat der Staat schon jetzt alle Möglichkeiten zur Durchsetzung des Jugendschutzes, die er braucht. |
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13.10.2016 13:41 Uhr |
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Zitat:Ich bin für eine strikte Trennung von Kirche und Staat. Welche religiösen Zeremonien durchgeführt werden, hat den Staat nicht zu interessieren.
Sehe ich genauso.
Zitat:Allerdings ist es ja so, dass schon jetzt Ehen für den Staat nicht rechtsgültig sind, die nicht auch standesamtlich geschlossen werden.
Das halte ich für einen Grundfehler. Es sollte den Staat gar nichts angehen und ich würde die zivile Ehe vollständig abschaffen.
Das verfassungsrechtliche Gebot des besonderen Schutzes lässt sich auch über ein Steuersystem, das Familien bevorzugt, nicht Ehen, umsetzen. Das wäre auch weit gerechter und viel mehr im Sinne der Verfassung, denn Ziel ist es nicht, auch kinderlose Ehen mitzufördern und dafür aber ehelose Familien zu vernachlässigen.
Zitat:Und hier hat der Staat schon jetzt alle Möglichkeiten zur Durchsetzung des Jugendschutzes, die er braucht.
Das sollte er auch unabhängig von einer Eheschließung haben. |
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IDL |
SII, KSP |
FPi |
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UNION |
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Volk, Sonstige |
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