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Fragenübersicht Wie sollte der Staat mit Kinderehen umgehen, die nach fremdem Recht legitim geschlossen worden sind?
1 - 9 / 9 Meinungen
07.09.2016 09:23 Uhr
M.E. bedarf es hier dringend einer gesetzlichen Grundlage, Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten und eine Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Ehepartnern auszuschließen.
07.09.2016 09:34 Uhr
Kinderehen nach unserem Verständnis können hier keine Wirksamkeit entfalten. Dem stehen u.a. Jugendschutzgesetze entgegen. Dies sollte in der Tat auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.
07.09.2016 10:52 Uhr
Hier gelten unsere Gesetze - Jugendschutz geht vor Religionsfreiheit.
07.09.2016 11:01 Uhr
Die Ehe sollte nur zwischen zwei mündigen Menschen geschlossen werden. Ich sehe dies bei sogenannten Kinderehen für nicht gewährleistet. Dies sollte auch juristischer - und somit gesetzlicher Kontext sein.
07.09.2016 11:20 Uhr
Relativ simpel. Deutsches Recht erlaubt die Eheschließung ab 16. Ehen, in denen ein Partner also mindestens 16 ist, können also hierzulande anerkannt werden. Unter 16 ist die ausländische Ehe als Nicht-Ehe zu betrachten. Unter 14 als Straftat.
07.09.2016 11:25 Uhr
Kastration des älteren (in der Regel wohl männlichen) Ehepartners und Übergabe des jüngeren (in der Regel, wenn sie die überhaupt schon hat, weiblichen) an eine Pflegefamilie.

Nein, im Ernst: An den Grenzen Schilder aufstellen, die in den einschlägigen Sprachen (ich bezahle gerne die Übersetzung) klar machen, dass der Mann dafür bei uns in den Knast geht. Wer dann noch kommt, der geht dann eben in den Knast und fliegt nach Abbüßung der Strafe wieder heim. Und die Mädchen werden dann behandelt wie andere Minderjährige auch, idealerweise kommen sie in eine Pflegefamilie.


Es hat übrigens vor Jahren einmal den Fall eines 19-jährigen griechischen Staatsbürgers mit einer 11-jährigen Ehefrau gegeben. In der Ecke Griechenlands, aus der dieses Paar kam, und die erst nach irgendeinem der Balkankriege griechisch wurde, gilt heute noch nach einem Vertrag zwischen dem Königreich Griechenland und dem Osmanischen Reich für Angehörige der muslimischen Minderheit altes osmanisches Familienrecht. Da dies ein völkerrechtlicher Vertrag war, kann er durch nationales griechisches Recht auch nicht einfach aufgehoben werden.

Die hiesigen Behörden und Gerichte waren froh, dass das Paar sich nach ein paar Monaten wieder nach Griechenland begeben hatte.
07.09.2016 11:38 Uhr
Die Tatsache, daß wir überhaupt eine solche Diskussion führen müssen, zeigt doch nur ein weiteres Mal, wie inkompatibel gewisse zuwandernde Kulturen mit unserer eigenen sind.
07.09.2016 11:53 Uhr
Es geht hier nicht um Legitimität, sondern um Legalität.

Staatlich anerkannte Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (u.a. die Zustimmung der Eltern der Minderjährigen).

Derzeitige Rechtssprechung in Deutschland ist, daß eine Ehe mit einer Minderjährigen dann als gültig anzuerkennen ist, wenn sie nach dem geltenden Recht des Herkunftsstaates legal geschlossen wurde.

Vergleichbares gilt für Mehrfachehen.

Es kann also der Fall eintreten, daß ein dreißigjähriger Afghane mit zwei minderjährigen Ehefrauen unter 16 Jahre einreist und nachweisen kann, daß beide Ehen in afghanistan rechtmäßig geschlossen wurde.

Unter diesen Umständen entscheidet ein deutsches Verwaltungsgericht, daß der Staat diese Ehen als rechtmäßig anzuerkennen hat mit entsprechenden Folgen z.B. im Hinblick auf das Sorgerecht für mögliche Kinder und die Bildung von Bedarfsgemeisnchaften nach SGBII.

Das Jugendschutzgesetz greift in diesen Fällen nicht.

Darüber hinaus gibt es aber noch andere Möglichkeiten, Minderjährige zu verheiraten oder Mehrfachehen zu führen. Hier wird die Ehe nicht vor dem Standesamt geschlossen, sondern lediglich nach z.B. islamischen oder jesidischem Recht vor einem Geistlichen.

Auch von diesen Ehen dürfte es in Deutschland mittlerweile nicht wenige geben.

Der Bundestag hatte schon in der ersten Hälfte des Jahres angekündigt, sich der Problematik anzunehmen.

Nimmt man die bisherige Öffentlichkeit der zuständigen Ministerien (Familie & Justiz) als Maßstab, ist es um dieses Thema merkwürdig ruhig.

Offenkundig ist eine gesetzliche Regelung, die auch vor dem Verfassungsgericht bestand hat und gleichzeitig sicherstellt, daß solche Ehen für ungültig erklärt werden können, ncht so einfach, wie das in den ersten Verlautbarungen (wie üblich) klang.

Insgesamt wäre eine eindeutige Regelung, die solche Dinge ganz klar verbietet, sehr begrüßenswert.
07.09.2016 13:09 Uhr
Einfach nicht anerkennen. Es gibt auch kollektive Rechte, die gegen die Menschenrechte verstoßen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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