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Fragenübersicht Ist für dich der Handschlag bei Abschluß von Geschäften noch verbindlich?
1 - 6 / 6 Meinungen
02.06.2016 10:45 Uhr
Verbindlich ist eine qualifizierte digitale Signatur.
02.06.2016 10:51 Uhr
Das BGB lässt bis auf einige Ausnahmen die Wahl zwischen mündlichen und schriftlichen Verträgen. Beide sind gleichermaßen gültig und unterscheiden sich letztlich nur durch die Beweiskraft, sollte man sich hinterher einmal streiten. Nur selten bestehe ich beim Einkauf im Supermarkt auf einem schriftlichen Vertrag. Zugegeben, ebenso wenig auf einem Handschlag. Der würde aber aus einem mündlichen Vertrag auch keinen schriftlichen machen.
02.06.2016 12:28 Uhr
Abschluß mit Handschlag gibt es für mich nur mit Menschen,von denen mein Vertrauen und das meiner Freunde und Bekannten noch nie enttäuscht wurde.

Denn Enttäuschungen kann es immer wieder geben, dazu gibt es einfach zu viele Gauner, die sich derzeit auch recht rasant vermehren!
02.06.2016 12:32 Uhr
Zitat:
Abschluß mit Handschlag gibt es für mich nur mit Menschen,von denen mein Vertrauen und das meiner Freunde und Bekannten noch nie enttäuscht wurde.


de facto also mit jedem Fremden. Solch Offenheit imponiert.
02.06.2016 18:59 Uhr
In NRW braucht man keinen Handschlag dafür. Neue Reifen bestelle ich per Anruf bei meinem Händler. Und die Spülmaschine letztens per einmal vorbei fahren, mal drüber reden, Nacht drüber schalfen, am nächsten Tag anrufen, bestellen, Termin vereinbaren und fertig.

Und Vieh kauf ich keins. Das ist ja eigentlich der klassische Handel, der noch per Handschlag gemacht werden soll.
02.06.2016 19:20 Uhr
Ja. Und alle Geschäfte ausserhalb des üblichen Handels schließe ich auch so ab wenn die andere Seite einverstanden ist.
Negative Erfahrungen=0
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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