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Fragenübersicht Im Zuge der juristischen Aufarbeitung des Skandals um gefährliche Silikon-Brüste hat ein französisches Gericht nun den TÜV Rheinland zu Schadenersatz verurteilt -Zurecht?
1 - 5 / 5 Meinungen
15.11.2013 10:36 Uhr
Silikon-Brüste sind nicht gefährlich. Sie sehen teilweise nur unnatürlich aus.

Gefährlich ist das Industrie-Silikon, was den Schlaffbrüstigen in die Hautfalten geschoben wurde. Wer das gegen Bimbes als ungefährlich testiert, muß halt bluten. Völlig gerecht sowas...
15.11.2013 12:40 Uhr
Ich halte das für korrekt.
15.11.2013 13:38 Uhr
zum TÜV Rheinland fällt mir ein: Damals in der Fahrschule hat man uns nahegelegt, mit einem durchgerosteten Auto besser nicht zum TÜV Westfalen, sondern weiter ins Rheinland zu fahren. Die würden alles durchlassen, was noch fährt.
15.11.2013 15:30 Uhr
Sollten die da den Prüfauftrag gehabt haben und dem nicht vernünftig nachgekommen sein, dann sind die Schadensersatzforderungen natürlich berechtigt.
15.11.2013 18:36 Uhr
Ja, natürlich ist das gerechtfertigt. Sie wurden beauftragt, diese Implantate zu testen, haben dies offenbar nicht ausreichend genau getan.

Ich hoffe übrigens, dass dieses Urteil auch in Deutschland wegweisend sein wird. Diese diversen TÜV-Filialen zertifizieren offenbar alles und jeden, der genug zahlt. Wenn aber ein Unternehmen, wie z.B. Teldafax den Bach runter geht, heißt es nur, dass man Kundenmeinungen ausgewertet habe und ansonsten mit diesem seit Jahren offensichtlich miserabel geführten Unternehmen nichts zu tun hat.

So einfach ist die Welt auch für den TÜV nicht.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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