Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Begrüßt du die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit?
1 - 13 / 13 Meinungen
05.10.2013 08:52 Uhr
Ja, das befürworte ich.

Nicht aus politischen Gründen oder weil ich etwas gegen die "Glaubensrichtungen" hätte.

Und es ist auch nicht so einfach, gerade diese beiden "Beschneidungen" in einen Topf zu werfen.

Während das Eine definitiv dauerhaft schädigende Verstümmelung ist, kann man das Andere notfalls noch unter gewissen Hygiene-Gesichtspunkten betrachten.

Aber: Hier wird Kindern etwas aufgezwungen, was sie als selbständig handelnde Jugendliche (spätestens) nicht hinnehmen würden (davon gehe ich zumindest bei der "Beschneidung" der Mädchen aus).

Und somit fällt für mich beides unter Gewalt an Kindern, und die ist zu 100% abzulehnen!!

Wenn sich ein männlicher Jugendlicher später rituell beschneiden lassen möchte, dann sähe die Sache schon anders aus. Aber unter den beschriebenen Umständen? Nein. Absolut nein!
05.10.2013 09:32 Uhr
Ich möchte Zeitzeichen in seinem Vortrag bekräftigen - ich hätte es genauso getippt.
05.10.2013 10:49 Uhr
Papier ist leider geduldigt, im Einzelfall wird wieder eingeknickt.
05.10.2013 11:27 Uhr
Entgegen dem Gesetz, das der deutsche Bundestag im letzten Jahr durchgewinkt hat, wird hier die Zirkumzision in den Kontext gestellt, in den sie medizinisch gesehen hineingehört: die Beschneidung weiblicher Genitalien, medizinische Eingriffe zur Festlegung des Geschlechts von Kindern, Piercings, Tätowierungen und Schönheitsoperationen.

Insbesondere die massive Ungleichbehandlung der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Jungen, wie sie jetzt im deutschen Recht festgeschrieben ist, verstößt, wie der Jurist Tonio_Walter vor kurzem dargelegt hat...

Zitat:
...gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen.


http://www.zeit.de/2013/28/genitalverstuemmelung-gesetz-frauen/komplettansicht
05.10.2013 11:44 Uhr
Und daß Israel die Rücknahme der Resolution verlangt, ist äußerst bedenklich - es zeigt, daß sich dieses Land immer mehr als Theokratie versteht, die eine rückständige Auslegung des Judentums forciert.

Dabei geht ein solcher Fundamentalismus an der Lebenswirklichkeit des Judentums in Europa vorbei, wie der Judaist Andreas_Gotzmann vor einem Jahr dargelegt hat:

http://www.verfassungsblog.de/de/das-kolner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-1-unbeschnittene-juden/#.Uk_5F1O3vpc

http://www.verfassungsblog.de/de/das-kolner-beschneidungsurteil-und-das-judentum-teil-2-judische-beschneidungspraxis/#.Uk_5vlO3vpc


Der Vorwurf, mit dem Beschluß würden "rassistische und haßerfüllte Tendenzen" genährt, ist im übrigen auch ein Schlag ins Gesicht jener Moslems und Juden, die sich dafür einsetzen, die Entscheidung über eine Beschneidung bis ins Erwachsenenalter zu verschieben.
05.10.2013 13:26 Uhr
" kann man das Andere notfalls noch unter gewissen Hygiene-Gesichtspunkten betrachten"

Jepp. Dem normalen europäischen Christen fault mit spätesten 30 der Schwanz ab.
05.10.2013 14:40 Uhr
Manchmal frage ich mich, aus welchen Anstalten manche Leute entsprungen sein könnten. Eine Schulanstalt mit humanistischem Bildungsanspruch indes kann ich mir dann nur eher selten vorstellen... ^^
05.10.2013 14:51 Uhr
Sehr schön - nun kann dieses Recht hoffentlich auch durchgesetzt werden.
05.10.2013 16:39 Uhr
Kettenhund, Wasser und Seife sorgen für ein langes Leben
05.10.2013 17:15 Uhr
Ja.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn man kulturellen Traditionen einen hohen Stellenwert gibt und Beschneidungen befürwortet. Was aber nicht geht, ist die Ungleichbehandlung ritueller Körperverletzung nach politischem Ansehen der Religion. Insofern ist es gut, hier ein Zeichen zu setzen, wenngleich wir durch die letzte Entscheidung des Bundestages diesbezüglich wissen, dass eine Strafbarkeit der Beschneidungspraxis hierzulande nicht in Frage kommt und zur Not per Sonderregelung verhindert wird.
05.10.2013 17:41 Uhr
@ (817)

...wenngleich wir durch die letzte Entscheidung des Bundestages diesbezüglich wissen, dass eine Strafbarkeit der Beschneidungspraxis hierzulande nicht in Frage kommt und zur Not per Sonderregelung verhindert wird.

Es bleibt zu hoffen, daß das kein Dauerzustand bleibt - immer mehr Juristen sprechen offen aus, daß es sich um ein verfassungswidriges Gesetz handelt:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/13-08/index.php?sz=8
05.10.2013 18:28 Uhr
Der Europarat braucht sich vom israelischen Außenministerium nicht belehren zu lassen, was er zu tun oder zu lassen hat. Das ist mal Punkt 1. Gleiches gilt auch für eine Erdogan-Regierung und so weiter.

Zur Frage: diese rituelle Beschneiderei von kleinen Kindern halte ich für Schwachsinn. Wenn eine Beschneidung nicht aus medizinischen Gründen erforderlich sein sollte, sollte es Jugendlichen/Erwachsenen selbst obliegen, ob sie sich beschneiden lassen wollen.

Gleichsetzen mit Genitalverstümmelung sollte man es wiederum nicht.

Das eigentliche Problem ist aber, dass der Europarat und nationale Regierungen erlassen können, was sie wollen, denn jüdische und muslimische Metzger machen hier in Hinterzimmern eh was sie wollen. Ich sage bewusst Metzger, denn mit einer hygienisch einwandfreien und fachlich korrek gemachten Beschneidung hat das wahrscheinlich in den seltensten Fällen was zu tun. Vielleicht erklärt das die Latte muslimischer Männer beim Anblick von Haaren?

Lassen wir mal die Gemeinheiten, wir können an der Stelle verbieten was wir wollen, die Beschneidungen werden dann straffrei in Nicht-EU-Ländern wie Türkei oder Israel vorgenommen- wahrscheinlich unter genauso fragwürdigen Umständen wie hier.

Insofern bringt der gute Wille der EU den Betroffenen leider nichts.
05.10.2013 21:04 Uhr
Zitat:
Gleichsetzen mit Genitalverstümmelung sollte man es wiederum nicht.

Wie man verschiedene Arten der Genitalverstümmelung z.B. medizinisch bewertet, ist die eine Sache. Dass es sich aber um Genitalverstümmelung handelt, wenn man aus nichtmedizinischen Gründen einfach ein bisschen was davon abschneidet, steht doch außer Frage
Auch bei den vielgescholtenen afrikanischen Genitalverstümmelungen handelt es sich um nichts anderes als rituelle Beschneidungen aus religiösen Gründen. Allein: Hier hinterfragt niemand, ob es nicht erlaubt sein sollte, dass diese Menschen ihre Religion ausüben.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 13 / 13 Meinungen