Gremiumswahl Basisdoliszit 2006
Das Gremiumswahl Basisdoliszit (2006) ist ein Vorstoß der Initiative BEDG (Initiative für ein Basisdoliszit zur Einführung direktdemokratischer Gremiumswahlen). Ziel der Initiative ist die Einführung einer Gremiumswahl durch ein Basisdoliszit.
Inhaltsverzeichnis
Doliszitvorschlag
Allgemeines
(1) Das Gremium (15 Hauptvertreter, 15 Stellvertreter, insgesamt 30 Gremianten) wird zur Hälfte (insgesamt 15 Gremianten) von den Dolern in demokratischer und direkter Wahl gewählt, zur anderen Hälfte (insgesamt 15 Gremianten) von der Redax ernannt.
(2)
- a) Die Gremiumswahlen finden alle vier Monate statt.
- b) Die Gremiumswahlen sollten grundsätzlich in der Mitte der Amtsperiode des Kanzlers angesetzt werden. Begründete Ausnahmen werden durch die Redaktion genehmigt.
- c) Es werden im Wechsel acht und sieben Gremianten gewählt.
Bei der Wahl von acht Gremianten werden 4 Hauptvertreter und 4 Stellvertreter gewählt. Bei der Wahl von sieben Gremianten werden im Wechsel 3 Hauptvertreter und 4 Stellvertreter bzw. 4 Hauptvertreter und 3 Stellvertreter gewählt.
Kandidatur
(1) Für ein Gremiumsamt bewerben kann sich jeder wahlberechtigte Doler, der zur Zeit der Bekanntgabe seiner Kandidatur weder mit laufenden Knöllchen oder Verwarnungen belastet ist, noch mit aktuellen gegen ihn geführten Verfahren.
(2)
- a) Jeder Bewerber muss mindestens dreißig Mitglieder als Unterstützer vorweisen können.
- b) Die Unterstützung wird über Kandidatenlisten im Kanzleramt dokumentiert.
(3) Die Erfüllung der Teilnahmebedingungen muss mindestens eine Woche vor der Wahl angezeigt werden.
Wahlverlauf
(1) Die Abstimmung dauert sieben Tage.
(2) Jeder wahlberechtigte Doler hat drei Stimmen zur Verfügung, die er auf einen oder mehrere Kandidaten verteilen kann.
(3) Zum Gremiant gewählt ist, wer sich aufgrund der Stimmenzahl auf einem der Plätze befindet, die zum Einzug ins Gremium berechtigen und wer mindestens 10% der Stimmen bekommen hat.
(4) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehreren Kandidaten, von denen nur einer einen Gremiumsplatz erlangen kann, muss eine viertägige Stichwahl stattfinden.
(5) Nicht gewählte Kandidaten nehmen entsprechend ihrer erreichten Stimmen einen Platz auf einer Nachrückerliste ein.
Ernennung
(1) Die Gremianten werden formal von der Redax ernannt. (2) Die Redax kann bei schwerwiegenden Gründen die Ernennung eines Gewählten verweigern. Dies ist der Community in einer Rundmail mitzuteilen. (3) Die Amtsdauer der Gremianten beträgt acht Monate. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. (4) Tritt ein gewählter Gremiant zurück, so wird der freigewordene Posten über die Nachrückerliste besetzt. (4a.) Werden nicht ausreichend Gremianten gewählt oder stehen Nachrücker nicht ausreichend zur Verfügung, so hat die Redaktion das Besetzungsrecht.
Übergangsreglung zu I. (2)
schrittweise Einführung:
- Wahl von acht Gremianten (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), Redax ernennt 22 Gremianten (11 Hauptvertreter, 11 Stellvertreter)
- dann Wahl von sieben Gremianten (3 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), 8 noch im Amt (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), Redax ernennt 15 (8 Hauptvertreter, 7 Stellvertreter)
- dann Wahl von acht Gremianten (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), 7 noch im Amt (3 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), Redax ernennt 15 (8 Hauptvertreter, 7 Stellvertreter)
- dann Wahl von sieben Gremianten (4 Hauptvertreter, 3 Stellvertreter), 8 noch im Amt (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), Redax ernennt 15 (7 Hauptvertreter, 8 Stellvertreter)
- dann Wahl von acht Gremianten (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), 7 noch im Amt (4 Hauptvertreter, 3 Stellvertreter), Redax ernennt 15 (7 Hauptvertreter, 8 Stellvertreter)
- dann wieder Wahl von 7 (3 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), 8 noch im Amt (4 Hauptvertreter, 4 Stellvertreter), Redax ernennt 15 (8 Hauptvertreter, 7 Stellvertreter)
usw.
Begründung der Übergangsreglung:
Eine einmalige Wahl von 15 Gremianten bei der ersten Wahl ist nicht möglich, da sonst die Amtszeit von sieben oder acht der 15 Gremianten auf 4 Monate verkürzt werden müsste.
Der etwas kompliziert wirkende und bürokratisch ausformulierte Wechsel ermöglicht einen dauerhaften Mix nach dem 50-50-Prinzip.
Bei der schrittweisen Einführung nach diesem Muster hat die Redax 3 Wahlperioden "die Nase vorn" bis ein Ausgleich erreicht wird.
Die Readx kann natürlich unberenzt wiederbesetzen, auch da eine Wiederwahl unbegrenzt möglich ist. So muss die Redax nicht jedesmal neu benennen, sie kann einfach den status quo erhalten. Und die Redax kann jederzeit "ihre" Gremianten austauschen.
Begründung Zu (2) b): Bei Kanzler-Neuwahlen kann sich die Gremiantenwahl hinsichtlich der Amtsmitte verschieben.