Ergänzender Vorschlag der Parteienrichtlinien

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Dieser Vorschlag wurde nicht im Kanzleramt diskutiert. Vielmehr handelt es sich um eine Idee (Quijote), welche Modifikationen an den PRL (sodenn sie weiterhin existieren)denkbar wären.


Bislang geltende Regeln

Aus dem dol2day-Gesetzbuch (DolGB):

3) Die Anzahl der aktiven Mitglieder einer Partei muss zukünftig den gleichen Wert erreichen, sprich 1,5% der aktiven Parteimitglieder bei dol2day, damit die Partei weiter bestehen bleibt.

4) Wie bisher auch werden sowohl bei den Gründungsmitgliedern, als auch bei den aktiven Mitgliedern, nur solche Accounts gezählt, die wenigstens 2 Monate bei dol2day angemeldet sind und mind. 20.000 Bimbes vorweisen können.

5) Jeden Sonntag werden die Daten erfasst und veröffentlicht:

* Anzahl der aktiven Mitglieder in allen dol2day-Parteien * daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien * es werden die Parteien ausgewiesen, die im Durchschnitt der letzten 3 Wochen diese Mindestanzahl nicht erbringen konnten

6) Konnte eine Partei 3x in Folge den geforderten Durchschnitt nicht erreichen, wird sie zu einer INI zurückgestuft. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

Sie hat nun 3 Wochen Zeit, ihren Durchschnitt der aktiven Mitglieder wieder auf das geforderte Mass zu bringen, um erneut als Partei anerkannt zu werden. Es zählen allerdings nur solche INI- Mitglieder, die die Bedinungen aus (4) erfüllen und in keiner anderen Partei Mitglied sind. Schafft sie das nicht, bleibt sie weiterhin eine normale Initiative. Ein solcher Schritt zurück zur Partei ist max. 1x innerhalb von 12 Monaten möglich. Wird die Partei zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten zur INI zurückgestuft, ist dies endgültig.

Ergänzender Vorschlag

  • Zur Reduzierung der Parteien auf der Startseite werden zukünftig nur noch 10 Parteien angezeigt. Alle übrigen Parteien sind ebenfalls über die Startseite zu erreichen, werden aber in einem aufklappbaren Menu versenkt.
  • Der Status der 10 Parteien, welche angezeigt werden, berechnet sich zu 50% aus der Anzahl der Mitglieder und zu jeweils 25% aus der Aktivität in den internen und den externen Foren (auch Regierungsforen | Es werden nur Beiträge ab 20 Wörter gezählt | kann dies nicht in einem vernünftigen Maße betrugssicher gestaltet werden bleibt die Anzahl der Mitglieder die Hauptbemessungsgrundlage)
  • Alle Parteien besitzen nach wie vor gleiche Rechte
  • Eine Partei muss sich innerhalb von 3 Regierungsperioden mindestens einmal an einer Kandidatur beteiligen oder selbst kandidieren.
  • Die Richtlinien gelten wie gehabt