02.04.2006 - LPP vs. PsA: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. August 2006, 20:21 Uhr

Battle of Parties Thema

Braucht es wirklich einen Untersuchungsausschuss zur BND-Affäre? vom 02.04.2006

Beiträge

LPP

Profilierung auf Kosten des BND

Für ihre Außen- und Sicherheitspolitik benötigt die Bundesregierung zuverlässige und umfassende Informationen über Entwicklungen in anderen Staaten. Hierfür leistet der Bundesnachrichtendienst (BND) einen wesentlichen Beitrag, indem er Informationen über das Ausland sammelt und verwertet. Der BND gehört somit zum Kernbereich der Exekutive. Zur Erfüllung dieser Aufgaben und zum Schutze seiner Mitarbeiter muss dem BND ein Geheimhaltungsbedürfnis und ein Quellenschutz zugestanden werden.

Seine Grenzen findet der BND, wie alle anderen staatlichen Institutionen auch, im Grundgesetz. Nach der rechtsstaatlichen Ordnung und gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung kontrolliert das Parlament das Handeln der Exekutive und damit auch die nachrichtendienstliche Tätigkeit. Zuständig hierfür ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG). Hier sind alle im Bundestag vertretenen Parteien beteiligt. Dieser gewährleistet die Kontrolle des BND, indem die Dienststellen aufgesucht, Akten eingesehen und Mitarbeiter angehört werden können. Es berichtet regelmäßig dem Bundestag. Das PKG gewährleistet jedoch gleichzeitig Vertraulichkeit, welche im Zusammenhang mit der geheimdienstlichen Tätigkeit unerlässlich ist. Das PKG stellt demnach die Schnittstelle auf dem schwierigen Grat zwischen dem Geheimhaltungsbedürfnis der Dienste sowie der parlamentarischen und demokratischen Kontrolle dar.

Untersuchungsausschüsse haben eine wichtige Aufgabe in der parlamentarischen Demokratie. Sie können zu konkreten Fragestellungen Sachverhalte selbstständig und unabhängig prüfen, können ebenfalls Akten verlangen und Zeugen vernehmen. Sie werden gerne als so genanntes "scharfes Schwert" der Opposition bezeichnet. Aber eines können sie im Gegensatz zum PKG nicht. Verschwiegenheit in Hinblick auf Arbeitsabläufe und Personen gewährleisten.

Hierdurch wird die effektive Arbeit der Dienste bedroht, da zu befürchten ist, dass sicherheitssensible Details jedenfalls über Umwege in die Öffentlichkeit geraten. Die in Frage stehenden Mitarbeiter, deren Vorgesetzte sowie die Verbindungspersonen im Irak werden gefährdet. Auch ist der BND auf eine gute Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten angewiesen, um für die Bundesrepublik relevante Informationen zu erhalten. Derartige Verfahren aber können diese Zusammenarbeit erheblich stören, müssen diese Dienste doch fürchten, künftig auch im Rahmen solcher Ausschüsse genannt zu werden.

Wofür das alles? Weil einige meinen, dass gerade mal zwei (!) BND-Agenten Informationen liefern konnten, die den USA mit ihrem großen Geheimdienstapparat, ihren präzisen Spionagesatelliten und Aufklärungsflugzeugen halfen? Weil sie angeblich eine nun von der "New York Times" veröffentlichte Skizze angefertigten, die bereits treffend von deutschen Medien als "Schatzkarte für kleine Jungen" bezeichnet wurde?

Man darf sich in diesem Fall nicht selbst belügen. Die Vergangenheit lehrt, dass Untersuchungsausschüsse selten das "scharfe Schwert" der Opposition waren und einen Sachverhalt aufklären konnten. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Untersuchungsausschuss zur Visa-Affäre im letzten Jahr. Ein Untersuchungsausschuss dient oft genug der bloßen Profilierung einzelner Parteien. Das ist kein Problem, solange es nicht auf Kosten des Sicherheitsbedürfnisses des Landes geschieht. Im Falle des BND ist dies jedoch anders.

Fazit: Es werden keinerlei neue Erkenntnisse zutage treten, die nicht schon dem PKG bekannt sind bzw. von diesem aufgeklärt werden könnten. Nur eines wird passieren: Der BND wird durch einen Untersuchungsausschuss nachhaltig geschädigt, was nicht im außen- und sicherheitspolitischen Interesse der Bundesrepublik sein kann. Geheimdienstliche Details eignen sich nicht zur Profilierung von Parteien. Was nützt ein Geheimdienst, der öffentlich ist?

PsA

Braucht es einen Untersuchungsausschuß zum BND? Das ist eine gute Frage, die erst mal in der Politik entschieden werden muß. Kommen genug Stimmen im Bundestag für den Ausschuß zusammen, wird er gebraucht. Jedoch beschränkt sich diese Fragestellung ja nicht auf diese reine Formalität.

Braucht es einen Untersuchungsausschuß, um die Aktivitäten des deutschen Geheimdienstes im Rahmen des Irak-Krieges zu untersuchen? Ist das nicht eher schädlich für die Reputation und die Funktionsfähigkeit des Dienstes? Kann ein solcher Untersuchungsausschuß, der einen Geheimdienst untersucht, überhaupt Erfolg haben, wenn die Schlüsselfiguren am Ende von ihren Vorgesetzten gar nicht erst eine Aussagegenehmigung bekommen?

Weder die Reputation noch die Funktionsfähigkeit des BND können durch den Untersuchungsausschuß Schaden erleiden. Es ist das Wesen einer Demokratie, daß das Parlament als Organ, welches seine Legitimität direkt vom Volk bezieht, seine ureigenste Aufgabe der Kontrolle der Regierung wahrnimmt, und eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Kontrolle der Regierung ist der Untersuchungsausschuß. Weil er für die Demokratie so richtig und wichtig ist, ist es auch ein Minderheitenrecht im Bundestag, einen solchen Ausschuß einzurichten. Und wie sollen Reputation und Funktionsfähigkeit des BND Schaden nehmen in einem Verfahren, welches zu den grundlegendsten Rechten in der Demokratie gehört?

Die Vorgänge um das Handeln des BND im Irak-Krieg müssen so gut wie möglich aufgeklärt werden. Das Parlament würde seiner ureigensten Funktion nicht nachkommen, wenn es in dieser Sache gegenüber der Regierung - auch der neugewählten, deren Aufklärungswille nicht sehr ausgeprägt ist - nicht auf Aufklärung im Rahmen eines Untersuchungsausschusses bestehen würde.

Kann dieser Ausschuß denn gelingen, wenn die Schlüsselfiguren am Ende Aussageverbot von ihren Vorgesetzten bekommen, oder sich auf nationale Sicherheit berufen, um nicht aussagen zu müssen?

Er kann gelingen! Auch wenn er am Ende nicht lückenlos klären kann, was im Einzelnen vorgefallen ist, so wird er jedenfalls Teilbereiche des Sachverhalts aufklären können. Zudem ist auch das politische Signal wichtig, welches von einem solchen Ausschuß ausgeht: Auch der Bundesnachrichtendienst ist am Ende dem Parlament innerhalb unserer Demokratie verpflichtet! Auf dieses Signal darf inbesondere für zukünftige Aktionen des BND auf keinen Fall verzichtet werden.

Ergebnis

41 Stimmen für die LPP
34 Stimmen für die PsA
9 Enthaltungen

Die LPP gewinnt das BoP.

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