22.02.2006 - SIP vs. BA: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. August 2006, 20:25 Uhr

Battle of Parties Thema

Homosexualität im heutigen gesellschaftlichen Konsens - verpönt, geduldet oder begrüßt? vom 22.02.2006

Beiträge

SIP

Verfolgung von Homosexuellen

Noch immer gibt es viele Menschen, die Homosexualität als eine Sünde oder sogar als eine Krankheit ansehen, die man irgendwie „heilen“ müsse. Doch warum ist das so? Was stört diese Menschen an der Lebensweise anderer, wo es doch ihr eigenes Leben in keiner Weise beeinträchtigt?

Eine mögliche Begründung könnte sich in der katholischen Kirche finden. So geht die Kirche massiv und sehr offensiv gegen Homosexualität vor und verurteilt sie als Sünde. Vielleicht auch um auf die zweifellos auch in ihren Reihen lebenden homosexuellen Menschen Druck auszuüben.

Aber es wäre falsch, solche Haltungen ausschließlich der modernen Kirche zuzuschreiben. Auch in der Geschichte ist die Verfolgung Homosexueller wie auch bei anderen Minderheiten keine Seltenheit. Im 13 Jahrhundert landeten Schwule auf dem Scheiterhaufen, im 3. Reich in den Konzentrationslagern und auch heute steht die Liebe zweier Menschen des gleichen Geschlechts noch in vielen Ländern unter Strafe.

Verhalten wider die Natur?

Doch warum denken moderne Menschen so? Warum ist es für sie wichtig, ob ein Mensch homosexuell oder heterosexuell ist? Ein häufig genannter Grund für die Ablehnung der Homosexualität ist die Behauptung, dass es wider die Natur sei. So sei es unnatürlich, dass Menschen nicht ihrem Fortpflanzungsdrang gehorchen. Nun gut, dieses Verhalten mag nicht der Norm entsprechen aber ist es deshalb schlecht, falsch oder gar unnatürlich? Nein unnatürlich sicher nicht, denn das widerlegt schon die Tatsache, dass Homosexualität auch im Tierreich durchaus gelebt wird.

Sind Homosexuelle schlechtere Menschen? Vielleicht liegt die Begründung für die Vorbehalte gegen Homosexualität ja einfach in der unterschwelligen Angst der Menschen vor allem was anders ist, nicht der Masse entspricht oder auch nur schlicht nicht dem eigenen Denkmuster. Aber worin unterscheiden sich eigentlich Homosexuelle von Heterosexuellen? Es ist ausschließlich die Auswahl der Sexualpartner.

Weder sind die einen schlechtere Menschen noch die anderen. Die sexuelle Gesinnung ist Teil eines jeden Menschen und lässt sich folglich auch nicht ändern. Ebenso wie die Größe oder die Augenfarbe. Deshalb verbietet sich auch jede Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Liebe.

Fazit

Die SIP vertritt die Meinung, dass homosexuelle Paare mit Heterosexuellen gleichgestellt werden müssen. Dies trifft insbesondere auch auf die Ehe zu. Hier wurden in 7 Jahren Rot-Grüner Regierungsarbeit viele richtige und wichtige Schritte unternommen. Es gibt keinerlei Gründe, die dafür sprechen Homosexualität als etwas Falsches, Gefährliches oder Unmoralisches anzusehen. Schwule genießen das Recht auf die Unverletzbarkeit der Würde genauso, wie alle anderen Menschen auch. Wir sind zwar nicht alle gleich, aber wir sind alle gleichwertig.

BA

Anmerkungen des Parteivorsitzenden der Bürgerlichen Allianz Berlioz: Dieses Thema wurde in der BA einige Tage kontrovers diskutiert. In einer spontanen Abstimmung im Parteiforum sprach sich die große Mehrheit für den folgenden Beitrag aus. Ein alternativer Beitrag der Minderheit wird in den nächsten Tagen auf der Startseite der BA veröffentlicht. Der hier veröffentlichte Text kommt auch dem in der Satzung manifestierten Selbstverständnis der BA am nächsten.

Homosexualität im heutigen gesellschaftlichen Konsens - verpönt, geduldet oder begrüßt?

0 Vorbemerkung

Die bürgerliche Allianz ist eine Partei mit konservativen und liberalen Mitgliedern. In der seit geraumer Zeit innerparteilich kontrovers diskutierten Homosexuellen-Frage haben sich zwei gegensätzliche Standpunkte herauskristallisiert. Eine abgewandelte Sichtweise zur hier vorliegenden Darstellung findet sich auf der BA-Startseite.

1 Allgemeines

Die sexuelle Orientierung eines erwachsenen Menschen geht den Staat nichts an, solange kein anderer Mensch dadurch geschädigt wird. Eine Diskussion über Homosexualität als solche entbehrt somit jeder Grundlage, da der liberale Staat sich aus den Schlafzimmern seiner Bürger heraushalten muss bzw. sich heraushält, da er andernfalls kein liberaler Staat wäre.

2 Gesetzliche Regelungen

2.1 Gesetz zur Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (ELP)

Diskutieren kann man lediglich über gesetzliche Regelungen, die Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung tangieren. Zu solchen Gesetzen zählt das "Gesetz zur Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft", im Volksmund auch "Homo-Ehe" genannt. Die BA lehnt den Begriff "Homo-Ehe" ab, da er gleichgeschlechtliche Beziehungen mit der Ehe gleichsetzt. Dazu ist festzuhalten, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Ehe unter den "besonderen Schutz des Staates" stellt - dass hierbei die Ehe zwischen Mann und Frau gemeint ist, belegt ein Blick auf den bis in die 1970er Jahre geltenden Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches.

Nun schützt der Staat die Ehe nicht um der Heterosexualität willen, sondern auf Grund der Tatsache, dass nach heutigem wissenschaftlichen Stand nur aus einer Beziehung zwischen Mann und Frau Kinder hervorgehen können. Da eine Gesellschaft ohne Kinder über kurz oder lang aufhört zu bestehen, liegt es im existentiellen Interesse jeder Gesellschaft, die Beziehungen, aus denen Kinder hervorgehen können, nämlich die heterosexuellen, zu fördern. Dies geschieht durch die Gewährung von unterschiedlichen Privilegien.

Die Einführung der "eingetragenen Lebenspartnerschaften" Homosexueller zielt auf den Abbau der Privilegien heterosexueller Beziehungen, indem man homosexuellen Partnerschaften die selben Rechte gibt. Privilegien, die Allgemeingut werden, hören aber per Definition auf, Privilegien zu sein.

Es stellt sich die Frage, wie diese Privilegierung homosexueller Beziehungen gerechtfertigt wird. Die Ehe ist privilegiert, weil aus ihr Kinder entstehen können, aus einer homosexuellen Beziehung können keine Kinder entstehen, es entsteht daraus also kein gesamtgesellschaftlicher Nutzen, also besteht kein gesamtgesellschaftlicher Grund, diese Beziehungen zu fördern.

Manche argumentieren, dass in homosexuellen Beziehungen genauso füreinander gesorgt wird wie in heterosexuellen. Das mag sein, spielt aber keine Rolle, da nur in einer heterosexuellen Beziehung, die als Ehe vom Staat gerade deshalb und nur deshalb gefördert wird, die Zukunft eines Gemeinwesens langfristig gesichert wird. Dies ist bei einer homosexuellen Beziehung, so sehr die Beteiligten sich das vielleicht wünschen mögen, schlicht und ergreifend nicht der Fall. Da die Gründe, die zur Privilegierung heterosexueller, standesamtlich beglaubigter und damit staatlich anerkannter, Beziehungen, geführt haben, bei homosexuellen Beziehungen nicht gegeben sind, lehnt die BA die Einführung der "eingetragenen Lebenspartnerschaften" Homosexueller ab.

2.2 Adoptionsrecht für Homosexuelle

Eine andere Frage ist die des Adoptionsrechts für Homosexuelle. Allgemein ist dazu zu sagen, dass es viel mehr adoptionswillige Paare als zur Adoption freigegebene Kinder gibt (und das bei ca. 130.000 Abtreibungen jedes Jahr!) Dieses Missverhältnis sorgt bei vielen ungewollt kinderlosen Paaren zu großer Trauer. Da die BA der Überzeugung ist, dass ein Kind für eine gesunde Entwicklung Vater und Mutter braucht, und dies schon von der Idee her in einer homosexuellen Beziehung nicht gegeben ist, sieht die BA keinen Grund, Homosexuellen generell das Adoptionsrecht zu geben und dadurch auch noch das bestehende Missverhältnis adoptionswillige Paare - zur Adoption freigegebene Kinder zum Schaden ungewollt kinderloser heterosexueller Paare zu verschärfen.

Was den speziellen Fall betrifft, wenn Homosexuelle Kinder aus einer früheren - heterosexuellen - Beziehung in ihre neue Beziehung mitbringen und der neue Partner diese adoptieren will, stellt sich für die BA prinzipiell die Frage, wie es sein kann, dass bei einer Scheidung die Kinder bei dem homosexuellen Partner verbleiben, der die Trennung der Eltern zwar nicht verschuldet, durch seine sexuelle Umorientierung wohl aber verursacht hat, doch ist dies eine Frage des Scheidungsrechts, die hier nichts zu suchen hat. Für die BA ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das Erziehungsrecht des Elternteils in jedem Fall Vorrang vor irgendwelchen vermeintlichen Ansprüchen oder Wünschen anderer haben muss. Die BA lehnt aus diesen Gründen das Adoptionsrecht für Homosexuelle ab.

3 Gesellschaftsbild

Abseits von der staatlich-politischen Ebene darf die gesellschaftliche Ebene nicht vergessen werden. Die Bürgerliche Allianz bekennt sich zur Familie als dem gesellschaftlichen Mittelpunkt. Hierbei ist die traditionelle Familie ein sehr wichtiger Bestandteil. Die Familie ist beste Grundlage für die Vermittlung von Werten und für solidarisches Verhalten. Dem ist die BA sich bewußt und fordert, dass die Familie weiterhin unter besonderen staatlichen Schutz fällt und dass bestehende Regelungen nicht noch aufgeweicht werden. Dies muss in ein Gesamtkonzept eingebunden sein. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein, Familien müssen deshalb finanziell bessergestellt werden, Kindererziehung darf nicht zur Arbeit zweiter Klasse degradiert werden, Familie und Berufstätigkeit müssen besonders miteinander vereinbar sein. Für Kinder und Jugendliche im Schulalter sind offene Ganztagsschulen eine gute Lösung. Familien brauchen letztendlich wirtschaftliche, soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die gewährleisten, dass Kindererziehung wieder einen höheren Stellenwert bekommt. Diese zu schaffen, ist eine der für unsere Zukunft wichtigsten Aufgaben.

4 Fazit

Die BA begrüßt jede Maßnahme, der traditionellen Familie den höchsten Stellenwert in der Gesellschaft zuzuordnen. Im Gegensatz dazu darf ein nur von einer Minderheit gewolltes Menschen- und praktiziertes Gesellschaftsbild nicht einer ganzen Gesellschaft aufoktroyiert werden. Verordnete Indifferenz in der Bewertung von Lebensgemeinschaften nimmt jedem einzelnen das Recht auf Unterscheidung und Präferenz. So muss es etwa auch gläubigen Christen (und anderen) erlaubt sein, entsprechend ihrer Überzeugung Homosexualität als Sünde zu bezeichnen, so wie es Homosexuellen erlaubt ist, ihren Lebensstil zu propagieren. Das zwanghafte "Gut-finden-müssen" von Homosexualität, wie es uns von den Medien immer häufiger unterschwellig suggeriert wird, ist ein Eingriff in die Meinungsfreiheit des Individuums, was zur Ausgrenzung derer führt, die Homosexualität trotz aller öffentlichen Kampagnen nach wie vor reserviert gegenüberstehen. Solange nicht zu Gewalt aufgerufen wird, muss die Meinungsfreiheit höher bewertet werden als das persönliche Empfinden einzelner. Die BA ist nicht bereit, in Sachen Meinungsfreiheit irgendwelche Abstriche auf Druck welcher Gruppe auch immer zu machen - seien es nun Kirchen- oder Homosexuellenverbände.

Djilas für die BA

Ergebnis

91 Stimmen für die SIP
62 Stimmen für die BA
10 Enthatungen

Die SIP gewinnt das BoP.

Weblinks