03.03.2006 - CA vs. iGeL: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. August 2006, 20:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Battle of Parties Thema
Abtreibungsverbot in South Dakota - Vorbild für Deutschland? vom 03.03.2006
Beiträge
CA
Plädoyer für das Leben
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 1, Abs. GG
Die Fakten
In Deutschland ist Abtreibung rechtswidrig, wird aber nicht geahndet, wenn eine Beratung vorgenommen wird oder eine medizinische oder eine kriminologische Indikation vorliegen. Diese Entscheidung wurde unter dem Gesichtspunkt des Zieles der Senkung der Abtreibungsrate 1974 getroffen.
Doch was ist das Ergebnis dieser tiefgreifenden Entscheidung? In Deutschland wurden durch diese Regelung seit ihrer Verabschiedung 8 Millionen ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Allein im Jahr 2004 waren es 129.650. Die Dunkelziffer wird dabei auf noch einmal so viel geschätzt. Bis zu 3000 ungeborene Kinder werden jährlich getötet, weil sie Behinderungen haben und dies wohlgemerkt auch bis kurz vor die Geburt!
Mit jeder Tötung eines Embryos wird ein menschliches Leben zerstört - ein Mensch, wie du und ich. Dies, und die Tatsache, dass weder das Leben der Mutter, noch das des Kindes wichtiger oder unwichtiger ist, machen dieses Thema zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe.
Die Frage
Wie die CA in ihrem Startseitentext zu dem Abtreibungsverbot in South Dakota schon bekundete, begrüßt sie die Entscheidung des Kongresses.
Nun stellt sich die Frage, ob dieses Verbot auf Deutschland übertragbar wäre, gerade im Hinblick auf die oben stehenden Tatsachen.
Die Antwort
Unter dem Gesichtspunkt dessen, dass eine Abtreibung immer den Tod eines menschlichen Lebens zur Folge hat, ist eine Ahndung von Abtreibungen, sowie die Streichung des Zusatzparagraphen § 218a unumgänglich. Die derzeitige Praxis fördert die menschenverachtende Wertung, dass allein die Frau über das Leben des Kindes entscheiden dürfe und dass das ungeborene Leben alles andere als ein Mensch sei.
Nur mit einem Gesetz ist jedoch das Verbot nur halbherzig und könnte sich als Bumerang - für Frau und Kind - erweisen. Daher ist es unumgänglich, dass ein gesetzliches Verbot von Gesellschaft, Kirchen, Wirtschaft und Politik gleichermaßen mitgetragen wird. Beratung und Hilfe für schwangere Frauen sollten selbstverständlich, vom Staat gefördert und gerade in Hinsicht auf die Rettung des Kindes gerichtet sein. Das Klima einer lebensbejahenden Gesellschaft ist erforderlich, um jungen Familien zu vermitteln, dass ihre Kinder erwünscht sind, dass sie integriert sind. Gerade auch kinderfreundliche Arbeitsplätze, sowie der Ausbau staatlicher Unterstützung in Form von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind unabdingbar. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, dass in Schulen der Wert menschlichen Lebens immer wieder neu in allen Lehrbereichen herausgestellt und gelehrt wird.
Kirchen haben gerade wegen ihrer Glaubenswerte eine hohe Verantwortung in dieser Hinsicht. Ihr häufiges Schweigen zu diesem Thema war und ist ein großer Verstoß gegen die Gebote Gottes.
Deutschland kann sich keinen Rechtsstaat mehr nennen, wenn es den Schwächsten im Staat - ob ungeboren oder in hohem Alter - ihr Recht auf Leben nicht zugesteht. Hoffen wir, dass wirklich alle staatliche Gewalt es als ihre Verpflichtung ansieht, auch die Würde der ungeborenen Kinder zu schützen.
Capitano für die CA
iGeL
Was Abtreibungsverbote wirklich bezwecken
Man muß Abtreibungen nicht befürworten, um strikt gegen Abtreibungsverbote zu sein. Es reicht, in ernsthafter Sorge um Menschenleben zu sein.
Im Gegensatz zu den selbsternannten Lebensschützern wissen wir, dass Verbote oft nichts anderes erreichen, als eine Verlagerung des Verbotenen an andere Orte. So gerade auch bezogen auf Abtreibungen: Wo es Verbote gibt, da gibt es Abtreibungstourismus oder eben EngelmacherInnen, die unter den unhygienischen Bedingungen der Illegalität das Leben der abtreibenden Frauen gefährden.
Die Hoffnung der Befürworter von Abtreibungsverboten, es würde sich durch das Strafrecht der "Geist einer lebensbejahenden Gesellschaft" herbeiklagen lassen, hat keinerlei empirisches Fundament. Wer die Zahl der Abtreibungen verringern will, der braucht kein defacto symbolisches Verbot, sondern aktive Hilfe, Beratung, brauchbare Alternativen und eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Es ist kein Zufall, dass jene, die in Amerika für Abtreibungsverbote agieren, dieselben sind, die die Bushregierung unterstützen, also eine Regierung, die die soziale Ungerechtigkeit erhöht und damit eine kinderfeindliche Politik betreibt. Wer nämlich zwei Jobs braucht, um überhaupt überleben zu können, hat es schwer, sich Kinder zu leisten und sich um selbige zu kümmern. Ein Abtreibungsverbot wäre also lediglich ein symbolischer Akt, um davon abzulenken, dass man nicht bereit ist, eine wirklich menschen- und kinderfreundliche Politik zu betreiben. South Dakota ist hierfür ein Beispiel aber damit sicherlich kein Vorbild für die Bundesrepublik.
Ergebnis
57 Stimmen für die CA
96 Stimmen für die iGeL
13 Enthaltungen
Die iGeL gewinnt das BoP.