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Ein Kanzlerkandidat (Abkürzung: KK) bewirbt sich für eine Partei oder eine Koalition aus mehreren Parteien, sowie auch für Personenbündnisse um das Amt des Internet-Kanzlers. Da mittlerweile viele Kandidaturen von Bündnissen mehrerer Parteien ausgehen, kommt es zu Vorauswahlen in den einzelnen Bündnissen, bei der der KK aus mehreren Kanzlerkandidatenanwärtern bestimmt wird.

Formelle Voraussetzungen einer Kandidatur finden sich im Artikel über den Kanzler.

Weblinks

Siehe auch